Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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BankGBankG

BankVBankV ERVERV

Gruppen &Gruppen & Eigenmittel &Eigenmittel &

KonglomerateKonglomerate RisikoverteilungRisikoverteilung

EBK-RSEBK-RS EBK-RSEBK-RS EBK-RSEBK-RS EBK-RSEBK-RS EBK-RSEBK-RS

KreditKredit-- MarktMarkt-- Operat.Operat. EMEM-- Risiko-Risiko-

risikenrisiken risikenrisiken RisikenRisiken Offen-Offen- verteilungverteilung

(ex REM-EBK)(ex REM-EBK) legunglegung (Q1/2006)(Q1/2006)

(Säule 3)(Säule 3)

Abbildung 2: Der rechtliche Rahmen der Umsetzung von Basel II

Die folgenden beiden Rundschreiben sollen ausser Kraft gesetzt werden:

● EBK-RS 00/1: Erleichterte Risikoverteilungsvorschriften für Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr gegenüber gewissen Banken, vom 26. Oktober 2000. Es soll ein neues Rundschreiben zur Präzisierung der Verordnungsbestimmungen zu den Risikoverteilungsvorschriften erstellt werden, welches insbesondere auch die Risikoverteilung beim Einsatz von Kreditderivaten regelt. Ein Entwurf des neuen Rundschreibens soll im ersten Quartal 2006 vorliegen und in eine Vernehmlassung gehen. Es wird ebenfalls am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden.

● EBK-RS 03/02: Auswirkungen des Einsatzes von Garantien und Kreditderivaten auf die erforderlichen Eigenmittel, vom 24. September 2003. Die Bestimmungen dieses Rundschreibens werden weitgehend in die Rundschreiben EBK-RS 06/... Marktrisiken und EBK-RS 06/... Kreditrisiken übernommen.

7.3 Die Basler Mindeststandards als Interpretationshilfe

Die Regeln von Basel II bilden einen internationalen Mindeststandard und sind rechtlich nicht verbindlich. Kein Land (ausserhalb des EWR, wo die EU-Richtlinie zur Neufassung der Eigenmittelrichtlinien 2000/12/EG und 93/6 EWG für die Mitgliedsstaaten gelten wird) ist rechtlich verpflichtet, Basel II umzusetzen. Wie Basel I wird sich aber auch Basel II international rasch durchsetzen. Ein Grund dafür liegt in der fachlichen Kompetenz der im Basler Ausschuss vereinigten Bankaufseher und Zentralban-

Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 25/65