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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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vom Nationalrat eingebracht wurde, verlangt einen ersten Bericht im Jahr 2011. Die Idee war, dass dann neue technische Grundlagen (EVK/VZ) erhältlich sind und in den Bericht einfliessen können.
Da neue Daten in kürzeren Abständen zur Verfügung stehen, ist eine Fristvorgabe für den nächsten Bericht aus Gründen der Datenquelle nicht mehr zwingend.
1.6.2 Berichterstattung nach neuer Regelung
Die gesetzliche Vorschrift betreffend Berichterstattung innert einer vorgegebenen Frist soll beibehalten werden. Mit der heutigen Regelung, im Jahr 2011 (erneut) einen Bericht zu erstellen, wäre eine weitere Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erst im Jahr 2013 oder 2014 möglich.
Die Zeitvorgabe für einen nächsten Bericht ist so anzusetzen, dass der Gesetzgeber den Mindestumwandlungssatz von 6,4 Prozent zu einem Zeitpunkt überprüfen kann, bevor die Zielgrösse erreicht ist. Der Gesetzgeber ist so rechtzeitig in der Lage, zu beurteilen, ob allfällige weitere Absenkungen notwendig sind. Um dies zu ermöglichen, erstellt der Bundesrat den Bericht bereits im Jahr 2009 statt 2011.
Neben den biometrischen Entwicklungen soll dannzumal das Augenmerk besonders auf die weitere Entwicklung der Finanzmärkte gerichtet sein. Es gilt zu prüfen, ob der technische Zinssatz von 3,35 Prozent beziehungsweise die Renditeerwartung von derzeit als optimistisch einzustufenden 3,85 Prozent den neueren Erkenntnissen Stand hält. Es gilt, den Bericht der Arbeitsgruppe aufzudatieren und dem Bundesrat beziehungsweise dem Parlament zugänglich zu machen, damit über den Fortbestand des Mindestumwandlungssatzes von 6,4 Prozent entschieden werden kann.
Die Beibehaltung einer erneuten Überprüfungsmöglichkeit in relativ kurzer Zeit ist umso sinnvoller, als der technische Zinssatz auf historischen Durchschnittswerten beruht, welche den aktuell tiefen Inflationsraten und entsprechend rekordtiefen Obligationenzinssätzen - sollten sie sich nicht erholen - zuwenig Rechnung tragen. Das finanzielle wie auch das wirtschaftliche Umfeld gibt heute keine Antwort, in welche Richtung sie tendieren. Die Schwankungen sind ausgeprägt und die Unsicherheiten gross.
So haben die Einflussfaktoren (siehe Ziffer 1.1.2) der Finanzmärkte, welche zur rascheren Überprüfung des Mindestumwandlungssatzes führten, seit der Redaktion des Berichts der Arbeitsgruppe (Abschluss November 2004) teilweise erstaunliche Änderungen erfahren. Zunächst ist zu beobachten, dass der Kassazinssatz der 10- jährigen Bundesobligationen sich seit Ende 2004 von 2,38 Prozent noch weiter abschwächte und im Juni 2005 gar die Schwelle von 2 Prozent unterschritt. Ob der Tiefstpunkt mit 1,87 Prozent tatsächlich überwunden ist und ob die nach oben tendierende Zinskurve39 sich verstetigt oder noch mehr steigt, ist nicht voraussehbar. Demgegenüber hat sich der Aktienindex (SPI) seit Jahresbeginn bis Ende Dezember
39 Vorläufiger Tiefststand August 2005 1,87%, im Vergleich zum Stand Ende August 2004 2,82% (Datengrundlage Bericht Arbeitsgruppe). Stand 10.11.2005 2,28%, Stand 30.12. 2005 1,91%.