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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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2005 um über 30 Prozent nach oben bewegt40, wobei auch die europäischen Börsen seit Jahresbeginn überdurchschnittliche Zuwachsraten aufweisen. Dies im Gegensatz zu den US- Aktienmärkten, welche eine schwache Performance zeigten41. Gleichzeitig stieg der Dollar von CH 1.14 per Ende 2004 innerhalb Jahresfrist auf CHF 1.3142 und hat somit um 15 Prozent zugelegt. In Bezug auf die zukünftigen Renditen der 10-jährigen Bundesobligationen ist anzumerken, dass die amerikanische Notenbank seit Juli 2004 die Leitzinsen zum dreizehnten Mal in Folge erhöhte43, mit bis anhin eher zurückhaltendem Effekt. Die Arbeitslosigkeit im EU-Raum belastet nach wie vor in hohem Masse die Staatshaushalte, wobei die Alterung der Gesellschaft in den staatlichen Budgets immer deutlichere Spuren hinterlässt. Die Staatsverschuldungen der europäischen Kernländer haben ein so hohes Ausmass erreicht, dass die Grenzen des Stabilitätspakts inzwischen aufgeweicht werden mussten. Der rasante Anstieg der Erdölpreise auf ein vorläufiges Allzeithoch44 dürfte die Produktionskosten verteuern, die Nachfrage dämpfen und das Wachstum hemmen. Ob die tiefen Zinssätze in diesem unsicheren Umfeld weiterhin stabil bleiben, ist ungewiss und entzieht sich verlässlichen Prognosen.
In Zeiten unerwarteter Marktreaktionen und in Zeiten, in denen die Schwankungen im wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld weniger gelassen hingenommen werden, bilden einen schwierigen Boden für den Gesetzgeber, wenn es darum geht, über einen auf Dauer angelegten, systemgerechten Mindestumwandlungssatz zu entscheiden. Dies gilt auch für Zeiten mit positivem Vorzeichen. Erst im Nachhinein lässt sich feststellen, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorsorgeeinrichtungen den Umwandlungssatz von 7,2 Prozent ohne Probleme hatten halten können und welcher (glücklicherweise) auch dann unverändert blieb, als in den frühen 90iger-Jahren der Zinssatz der Bundesobligationen nahe bei 7 Prozent notierte oder in den späten 90iger-Jahren, also zu Zeiten des Börsenbooms, als die Ertragsüberschüsse zum Höhenflug ansetzten.
Mit der Möglichkeit, den Umwandlungssatz im Anschluss an den Bericht vom Jahr 2009 erneut anzupassen, gibt sich der heutige Gesetzgeber die Möglichkeit, in Zeiten grosser Unsicherheiten den Umwandlungssatz mit Augenmass festzulegen.
1.6.3 Periodische Überprüfung nach 2009: alle 5 Jahre (statt wie bisher alle 10 Jahre)
Nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter Rentenumwandlungssatz ermöglicht es den Versicherten, den Übertritt vom Erwerbsleben in das Rentenalter einigermassen realistisch zu planen und nur so ist auch der Zeitpunkt der Pensionierung keine Lotterie mit Langzeitwirkung. Ein Mindestumwandlungssatz, welcher wie der
40 Stand SPI 30.12.2005 5742 Punkte (2005 = +35,6% ), was seit dem Höchststand vom 23.8.2000 (5770 Punkte) noch einem Abschlag von rund 0,5% entspricht. 2005 wies der Pictet BVG-Index 93 eine Jahresperformance von plus 10.43% auf. Gesamtperformance 1.1.2000-31.12.2005 = +22%; Gesamtbedarf für die Mindestverzinsung der Altersguthaben = analoge 22%, Gesamtrenditebedarf (4,5% pro Jahr) bei den Rentendeckungskapitalien = 30%. Die Differenz beziffert die Höhe des Bedarfs an Schwankungsreserven.
41 Veränderung 2005: Dow Jones -0,61%, Standard & Poor’s 500 +3%, Nasdaq Composite +1,4%.
42 Stand 30.12.2005
43 Offenmarktausschuss der amerikanischen Notenbank, Erhöhungen um jeweils 25 Basispunkte, per 13.12..2005 auf 4,25%
44 so zB. Stand 11.8.2005 $ 66 pro barrel (Zunahme seit Jahresbeginn > 50%)