Vorlage
Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 30Fedlex · Vorlage
Grafik 6: Reduktion der Rente in % (Männer) im Vergleich zur geltenden Ordnung
0.0%
-1.0%
-2.0%
-3.0%
-4.0%
-5.0%
-6.0%
-7.0%
-8.0%
-9.0%
-10.0%
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Reduktion auf 6,4%
Stabilisierung bei 6,4%
Tabelle 6 verdeutlicht die Reduktion der Altersrente für einen Mann, der seine Rente 2011 antritt. Dabei wird von folgendem Modell ausgegangen: von 1985 bis Ende 2004 gelten die effektiven Zahlen, das bedeutet, dass im Altersguthaben per Ende 2004 ein Zinsbonus von durchschnittlich 1,3 Prozent mitberücksichtigt ist. Während dieser Zeit war der Mindestzinssatz im Durchschnitt um diesen Prozentsatz höher als die Lohnzuwachsrate. Ab 2005 wird die goldene Regel angewandt mit einer Lohnzuwachsrate, die dem Mindestzinssatz von 2,5 Prozent entspricht.
Tabelle 6: Reduktion der BVG-Altersrente je nach Einkommen für einen 65-
jährigen Versicherten mit Rentenantritt im Jahr 2011
Jährliche BVG-Altersrente Differenz BVG-Lohn Koordinierter Altersguthaben
2005 Lohn 2005 bei Rentenantritt
2011 1. BVG- Vorgeschlagene
Revision Variante CHF % 6,95% 6,4%
38 700 16 125 66 927 4 651 4 283 -368 -7,90%
51 600 29 025 131 406 9 133 8 410 -723 -7,90%
77 400 54 825 259 200 18 014 16 589 -1 425 -7,90%
Die Differenz in Franken ist abhängig vom koordinierten Lohn sowie der erwarteten Entwicklung der Zinssätze und der Löhne. Wie die Tabelle zeigt, ist die