Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 60 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht

1. Oberaufsichtskommission und ständiges Sekretariat Aufwendungen (in 1000 Fr.)

1.1 Entschädigungen für die Mitglieder der Kommission49290

1.2 Lohnkosten des ständigen Sekretariats (8 für die Tätigkeiten der 1’280 Oberaufsicht zugewiesene Stellen)50 1.3 Arbeitgeberkosten für das ständige Sekretariat160

1.4 Arbeitsplatzkosten des Sekretariats 160 1’890

2. Kosten in Verbindung mit der direkten Aufsicht über die nati-

onal und international tätigen Vorsorgeeinrichtungen

2.1 Lohnkosten der erforderlichen 15.4 Stellen51 2’200

2.2 Arbeitgeberkosten für die 15.4 Stellen360

2.3 Kosten der 15.4 Arbeitsplätze 308 2'868

Gesamttotal 4’758

Um die angestrebte vollumfängliche Deckung der Kosten zu erreichen, sollten Gebühren erhoben werden, und zwar bei

• den regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden, beim Sicherheitsfonds und bei der Auffangeinrichtung in Höhe von 1.89 Millionen Franken, um sicherzustellen, dass die Oberaufsichtskommission und ihr Sekretariats ihre Aufgaben erfüllen können;

• bei den national und international tätigen Vorsorgeeinrichtungen in Höhe von 2.86 Millionen Franken, um die gesamten Aufwendungen für die auf regionale und kantonale Stellen übertragene direkte Aufsicht zu decken.

Es ist davon auszugehen, dass diese Kosten schliesslich auf die erwerbstätigen Beitragszahler und ihre Arbeitgeber abgewälzt werden. Angesichts der Zahl der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen (ihre Gesamtzahl belief sich im Jahr 2002 auf 8134) wären die jeweiligen Anteile relativ gering. Zugleich ist aber zu beachten, dass nur die zur Deckung der Aufwendungen der eidgenössischen Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats bestimmten Gebühren neue Belastungen darstellen. So gesehen bringt die Vorlage nur eine geringfügige Verteuerung der beruflichen Vorsorge mit sich.

Mit Blick auf diese Gesamtsicht drängen sich folgende Präzisierungen auf:

• Die in der Vorlage vorgesehene Verstärkung soll Anreize für die Bildung regionaler Aufsichtsbehörden schaffen. Mit der Einrichtung solcher Stellen soll der bei einigen Kantonen im Rahmen einer im Jahr 2001 durchgeführten Umfrage52 festgestellte Ressourcenmangel behoben und die erheblichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden vermindert werden. Zudem sollte die Konzentration der Kräfte eine einheitliche und homogene direkte Aufsicht erlauben. Dabei wären dort, wo der Regionalisierungsprozess erfolgreich abgeschlossen ist, positive Auswirkungen in Form bescheidener Skaleneffekte und Synergien dank der Bündelung von Kompeten-

49 Die Schätzung basiert auf der Annahme, dass die Arbeit der Kommissionsmitglieder 20 % einer Vollzeitstelle entspricht. Als Referenzwerte werden folgende Jahresbeträge verwendet: 100'000 bis 120'000 für die Löhne, 7'000 bis 8'000 für die Lohnnebenkosten (Sozialabgaben) der Arbeitgeber und 5'000 bis 6'000 für die Spesen.

50 Diese Schätzung basiert auf einem Durchschnittsbetrag von 160’000.- pro Person, wenn man die verlangten Anforderungen und Stellenprofile berücksichtigt. Darin nicht enthalten sind die Kosten für die 4 Arbeitsplätze zulasten des Bundesbudgets, die sich mit der Gesetzgebung befassen.

51 Analog zu den aktuellen Kosten

52 Vgl. Bericht der Arbeitsgruppe «Aufsicht und Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge» vom 12. Dezember 2001. Die Umfrage bei den Kantonen hatte erbracht, dass die Zahl der mit der direkten Aufsicht (einschliesslich der Aufsicht über die klassischen Stiftungen) betrauten Arbeitsstellen zwischen 0.45 (Durchschnitt für die schwach dotierten Kantone) und 7.26 (Durchschnitt für die besser dotierten Kantone) schwankte.