Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 60 Seiten

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zen zu erwarten. Obschon diese wegen der geringen Grösse der verschiedenen kantonalen Behörden, die zusammengeschlossenen werden, nur in einem beschränkten Ausmass möglich wären. Damit könnten die oben erwähnten Mehrkosten zumindest teilweise gesenkt werden.

• Aufgrund der Anwendung des Sitzprinzips werden die mit der Beaufsichtigung der derzeit unter Bundesaufsicht stehenden Einrichtungen verbundenen Kosten zwischen den Kantonen und den regionalen Aufsichtsbehörden per definitionem ungleich aufgeteilt werden53. Im Hinblick auf die angestrebte Deckung der Mehrkosten durch die eingezogenen Gebühren sollten Überlegungen angestellt werden, um einen Verteilschlüssel zu bestimmen, der keine allzu grossen Disparitäten und Unterschiede bei den auf die betreffenden Einrichtungen abgewälzten Kosten nach sich zieht.

• Eine zusätzliche im Bericht angeführte Variante sieht vor, die direkte Aufsicht über Sammel- und Gemeinsschaftsstiftungen bei einer einzigen Aufsichtsbehörde anzusiedeln. Besagte Variante würde die Übertragung der Gesamtheit der mit dem besagten Gebildes verbundenen Kosten zur Folge haben. Unter dieser Annahme würde das voraussichtliche Kostenvolumen der Lohnkosten und der mit den Arbeitsstellen zusammenhängenden Kosten im Prinzip nicht geändert. Andererseits ist es klar, dass die Bildung eines solchen Gebildes, das analog der derzeitigen Lage 15,4 Arbeitsplätze umfasst, Kosten für zusätzliche Lokalitäten benötigt, da die Mitarbeiter nicht unter den bestehenden Behörden aufgeteilt werden können, sondern an eine Ort zusammengefasst werden. A priori kann davon ausgegangen werden, dass dieses neuzuschaffende Gebilde in den Räumen einer bestehenden Aufsichtsbehörde lokalisiert sein wird.

8.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

8.2.1 Wirtschaftliche Kennzahlen

Gemäss den vom BFS veröffentlichen Angaben gab es im Jahr 2002 in der Schweiz 8134 Vorsorgeeinrichtungen mit 3.31 Millionen aktiven Versicherten.

Die Gesamtsumme der den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern einbezahlten Beiträge belief sich auf 29.8 Milliarden Franken (ohne Eintrittseinlagen); auf der anderen Seite wurden Leistungen in Höhe von 21.7 Milliarden Franken ausbezahlt.

Die Gesamtbilanz der beruflichen Vorsorge erreichte im Jahr 2000 mit 475 Milliarden Franken einen neuen Höchststand. Infolge der weltweiten Börsenbaisse in den Jahren 2001 und 2002 brach sie dann aber auf 423.1 Milliarden ein. Das volkswirtschaftliche Gewicht der Vorsorge ist aus der Gegenüberstellung von Gesamtbilanz und BIP in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

53 Besonders betroffen sind die Kantone Bern, Zürich und Basel-Stadt.