Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 60 Seiten
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BIP und Gesamtbilanz der Vorsorgeeinrichtungen (Mrd. Fr.)
500
Gesamtbilanz
450
BIP
400
350
300
250
200
150
100
50
0
1987 1992 1994 1996 1998 20002002
Quelle: BFS
8.2.2 Notwendigkeit einer staatlichen Intervention
Die Vorlage will die berufliche Vorsorge stabiler und sicherer machen. Für ein solches Vorhaben sind Änderungen struktureller (Oberaufsicht und direkte Aufsicht) und systemischer Art (Grundparameter der Vorsorge, Stärkung der Rolle und der Verantwortlichkeit der beteiligten Akteure) nötig. Da sich das Vorsorgeziel aus dem in der Bundesverfassung verankerten Drei-Säulen-Konzept ergibt, hat der Staat hier eine tragende Rolle zu übernehmen. Die in der Vorlage vorgesehenen Änderungen können aufgrund ihrer Tragweite nicht durch blosse Massnahmen technischer Art umgesetzt werden, welche lediglich die Anwendung in einem unveränderten Rechtsrahmen betreffen würden.
8.3 Einfluss der Vorlage auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen
Die Vorlage ist eindeutig auf den Bereich der beruflichen Vorsorge begrenzt. Daher wird sie einen direkten Einfluss auf die eigentlichen Vorsorgeeinrichtungen haben und keine spezifischen sozialen Gruppen betreffen.
Die Auswirkungen der vorgesehenen strukturellen Änderungen im Bereich Oberaufsicht und direkte Aufsicht wurden weiter vorne beschrieben. Es gilt in Errinnerung zu rufen, das die Vorlage nicht nur eine Verstärkung der Qualitätsanforderungen bei den Verwaltungsorganen der Vorsorgeeinrichtungen vorsieht, sondern auch hinsichtlich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Experten und Revisionsstellen. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass die geplanten Verstärkungen nicht kostenneutral sein werden und zu zusätzlichen Kosten für die Vorsorgeeinrichtungen führen werden. Als Hauptelemente in diesem Zusammenhang könne erwähnt werden:
• Die strikte Anwendung des Gesetzes auf die aktuellen Bestimmungen der BVV2 betreffend der Sicherheit und Risikoverteilung, des Ertrags und der Liquidität bewirken eine Bestätigung und Verstärkung der grundlegenden Verantwortung des obersten paritätischen Organs. Nun hat aber die wachsenden Komplexität der Verwaltung der Vorsorgeeinrichtungen bereits einen eindeutigen Trend zu einer Auslagerung gewisser Aufgaben ausgelöst, vor allem was die Anlagestrategien betrifft. Bei einem Grossteil der Vorsorgeeinrichtungen werden die strategischen Entscheide (Asset Allocation) vom leitenden Organ der Einrichtung getroffen. Diesem wird immer öfter eine Anlagekommission zur Seite gestellt. Obwohl die Vermögensverwaltung hauptsächlich intern erfolgt, wird vermehrt auch auf externe Experten zurückgegriffen (be-