Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/94: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge / Massnahmen für ältere Arbeitnehmende · 60 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 50Fedlex · Erläuternder Bericht
2. Kapitel
Massnahmen für ältere Arbeitnehmende
1 Ausgangslage
Die Partizipation der älteren Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt wird wegen der demografischen Alterung auch für unser Land immer wichtiger. Die Berufliche Vorsorge ist insbesondere seit der Einführung des Obligatoriums stets wichtiger für die Altersvorsorge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworden. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass in Zukunft die Regelungen der obligatorischen und der überobligatorischen beruflichen Vorsorge so gestaltet werden, dass Personen nicht zum Abbruch der Erwerbstätigkeit gedrängt werden. Im Gegenteil, soweit dies über gesetzliche Regelungen der Altersvorsorge möglich ist, sollten eher Anreize geschaffen werden, damit jene Personen, die die Möglichkeit haben, ihre Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter der AHV hinaus weiterführen. Selbstverständlich darf nicht vergessen werden, dass der Umfang der Weiterarbeit weitgehend auch von der Situation der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes abhängt. Auf der individuellen Ebene sind neben finanziellen Aspekten auch die Gesundheit und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz wichtige Faktoren.
2 Vorgehen
In interdepartementalen Arbeiten wurden verschiedene Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender skizziert, die auf ihre Realisierbarkeit hin weiter überprüft und umgesetzt werden sollten. Für die berufliche Vorsorge wurde dabei die Notwendigkeit der Flexibilisierung des Rentenalters, insbesondere eines gesetzlichen Anspruchs die Altersleistung aufzuschieben, festgestellt. Ausserdem sollten Möglichkeiten der Weiterversicherung des früheren Lohnniveaus bei einer Lohnsenkung in den letzten Jahren der Erwerbstätigkeit und der Weiterversicherung des nach dem Rentenalter erzielten Lohnes geschaffen werden. Die Flexibilisierung des Rentenalters soll in der 11. AHV-Revision verwirklicht werden, da das Rentenalter mit der 1. Säule relativ eng zusammen hängt. Die anderen Massnahmen sollen in einer Revision des BVG verwirklicht werden.
Um ein Nebeneinander einer Mehrzahl von Teilrevisionen des gleichen Gesetzes zu vermeiden, wird die Umsetzung dieser Massnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit den aktuellen Arbeiten an der Strukturreform zusammengeschlossen.
3 Kostenfolgen
In der aktuellen Situation des Arbeitsmarktes, in der ältere Stellensuchende oft grosse Schwierigkeiten haben, ist die Schätzung der Kostenfolgen mit grosser Unsicherheit verbunden, denn der Umfang der Weiterarbeit über das ordentliche Rentenalter hinaus wird nicht zuletzt von der Situation des Arbeitsmarktes abhängen. Neben der Vernehmlassung, die auch einen Überblick über die Bedürfnisse und Vorbehalte im Bezug auf solche Lösungen geben kann, wird versucht werden, noch vertiefter das Kosten / Nutzen - Verhältnis zu analysieren.