Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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1.1.2 Entwicklung der Umsatzsteuer

1.1.2.1 Rechtliche Entwicklung

Das Umsatzsteuerrecht hat eine bewegte Entstehungsgeschichte hinter sich. Eine Steuer, die den Umsatz als das zu besteuernde Objekt zum Inhalt hat, wurde in der Schweiz erstmals während des Zweiten Weltkriegs, im Jahre 1941, eingeführt. Es handelte sich um die so genannte Warenumsatzsteuer (WUST). Die Pflicht zur Steuerleistung war grundsätzlich dem letzten an der Umsatzkette beteiligten Grossisten auferlegt. Der Detailhändler und der Konsument wurden von der Steuer durch das System der Steuerüberwälzung erreicht. Schon damals stellte der Bundesrat fest, „wie schwierig es ist, trotz der Einfachheit der Grundgedanken eine Warenumsatzsteuer so auszugestalten, dass sie den mannigfaltigen Erscheinungsformen des Warenverkehrs gerecht wird und keinen grossen Verwaltungsapparat erfordert“.7

Anfangs der 1970er Jahre erlebte die Mehrwertsteuer auf europäischer Ebene ihren grossen Durchbruch dank der ersten EG-Umsatzsteuer-Harmonisierungsrichtlinie vom 11. April 1967, welche allen EG-Mitgliedstaaten verbindlich vorschrieb, das Mehrwertsteuersystem auf ihrem Gebiet bis zum 1. Januar 1972 einzuführen. In der Folge richteten auch die EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) ihr Umsatzsteuersystem auf die EG-Normen aus.

Der Bundesrat beabsichtigte, eine solche moderne Umsatzsteuer auch in der Schweiz einzuführen. Das Vorhaben scheiterte aber zunächst drei Mal an der Urne, bevor das Schweizer Stimmvolk in der Volksabstimmung vom 28. November 1993 schliesslich den notwendigen Änderungen der Bundesverfassung zustimmte. Dadurch erhielt der Bund die Kompetenz, eine Mehrwertsteuer einzuführen und damit die veraltete und in weiten Bereichen als mangelhaft betrachtete WUST abzulösen. Diese Kompetenz nahm der Bundesrat wahr mit der Verordnung über die Mehrwertsteuer vom 22. Juni 1994 (MWSTV). Nur dank diesem abgekürzten Rechtssetzungsverfahren war es möglich, bereits auf den 1. Januar 1995, also nur 13 Monate nach der Volksabstimmung, von der WUST auf die Mehrwertsteuer umzustellen. Die Mehrwertsteuerverordnung sollte die rechtliche Grundlage bilden für die Umsatzbesteuerung in der Schweiz von 1995 bis 2000.

Schon kurz nach der Volksabstimmung vom 28. November 1993 verlangte alt Nationalrat Toni Dettling mittels einer parlamentarischen Initiative (93.461) die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer. Diese Initiative führte zur Erarbeitung des heutigen Mehrwertsteuergesetzes vom 2. September 1999, welches seit 1. Januar 2001 in Kraft ist.

7 Fünfter Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die auf Grund der ausserordentlichen Vollmachten ergriffenen Massnahmen vom 4. November 1941 (BBl 1941 I S. 896).