Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Davon betroffen sind insbesondere Erbringer von Leistungen, die gemäss Artikel 18 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind.

∑ Weiter wird bemängelt, dass durch den komplizierten Aufbau des Gesetzes mit

echten und unechten Steuerbefreiungen, Ausnahmen in der Steuerpflicht und der Möglichkeit, freiwillig für die Versteuerung ausgenommener Umsätze zu optieren, das Gesetz viel zu komplex werde. Ausserdem würden dadurch viele unnötige Abgrenzungsprobleme geschaffen.

∑ Schliesslich wird verlangt, dass die Verzugszinsen von heute 5 Prozent herabge-

setzt werden und die langen Verjährungsfristen von relativ fünf und absolut 15 Jahren verkürzt werden. Ebenfalls werden kürzere Aufbewahrungsfristen gefordert.

∑ Verschiedentlich wird auch eine Entschädigung verlangt für den Aufwand, den

die Steuerpflichtigen mit der Abrechnung der Mehrwertsteuer haben. In diesem Zusammenhang werde oft verkannt, dass die Mehrwertsteuerpflichtigen nicht die Träger der Steuer sind, sondern eine reine Inkassofunktion hätten und damit eigentlich im Auftrag der ESTV tätig seien.

Ausser zu den materiell-rechtlichen Bestimmungen haben sich zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer auch zu formellen Vorschriften sowie zur Praxis der ESTV geäussert:

∑ Insbesondere von der Seite der betroffenen Unternehmen wird bemängelt, die

ESTV stelle zu hohe Anforderungen an die Mehrwertsteuerkonformität der Rechnungen und Belege.

∑ Es wird darauf hingewiesen, dass häufige Anpassungen des Steuersatzes zu ei-

nem unverhältnismässigen Aufwand für die Unternehmen führen und in Zukunft geringe Satzanpassungen (z. B. um 0,1 Prozentpunkt) zu unterlassen seien.

∑ Kritisiert wird, dass die ESTV Praxisänderungen zu kurzfristig bekannt gebe

und in ungenügender Weise darauf aufmerksam mache.

∑ Sodann wird bemängelt, dass der Kontakt mit der ESTV zum Teil sehr formalis-

tisch ausfalle, dass die Auskünfte teilweise mangelhaft seien und dass bis zur Beantwortung einer Anfrage oder dem Fällen eines Entscheids oft ungebührlich viel Zeit verstreiche.

∑ Allgemein wird angeregt, dass die ESTV und die Wirtschaft enger zusammenar-

beiten. Konkret wird vorgeschlagen, die Branchenbroschüren unter Beizug von Praktikern oder Steuerpflichtigen beziehungsweise ihren Verbänden zu verfassen.

Auf die Frage, wie das Mehrwertsteuer-System vereinfacht werden könne, gingen ebenfalls zahlreiche Vorschläge ein, die sich aber mehrheitlich auf einige Hauptanliegen konzentrieren:

∑ vermehrt mit Saldosteuersätzen arbeiten;

∑ von der quartalsweisen zu einer halbjährlichen oder gar jährlichen Abrech-

nungsperiode wechseln;

∑ möglichst alle Steuerausnahmen aufheben;