Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Seit 2001 ist auch ein Teil der MWST Einnahmen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) zweckgebunden.16 Dadurch flossen bis heute insgesamt 1,3 Milliarden Franken MWST-Einnahmen an den öffentlichen Verkehr.

1.1.3 Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“

Auch nach dem Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes wurden immer wieder Mängel in den Rechtsgrundlagen namhaft gemacht. Die Praxis der ESTV wurde als zu formalistisch gerügt und die von dieser durchgeführten Steuerkontrollen als unbefriedigend kritisiert.

Diese Situation bot für alt Nationalrat Hansueli Raggenbass Anlass, mit seinem Postulat 03.3087 vom 19. März 2003 vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen, welcher unter anderem darüber Aufschluss geben sollte, inwieweit sich die konkreten Regelungen des Mehrwertsteuerrechts als allgemeine Konsumsteuer bewährt haben, wo in der Umsetzung Schwachstellen und Mängel festgestellt worden sind und auf welche Weise die steuerpflichtigen Unternehmen entlastet und zu ihren Gunsten Vereinfachungen ergriffen werden können. Der Bundesrat erklärte sich am 9. Mai 2003 bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Daraufhin überwies der Nationalrat den Vorstoss am 20. Juni 2003.

Zur Erfüllung des Postulates wurde eine Vernehmlassung bei Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Steuerpraktiker durchgeführt. Die vorgebrachten Stellungnahmen zeigen, dass der Übergang von der WUST zur MWST praktisch durchgehend als gelungen beurteilt und dass die MWST als die bessere und gerechtere Steuer angesehen wird. Die Stellungnahmen zeigen aber auch, dass der administrative Aufwand für die Unternehmen mit der MWST gestiegen ist, dass das Gesetz und insbesondere dessen Anwendung und Auslegung durch die Behörden komplex, formalistisch und wenig flexibel ausfällt. Dazu tragen nicht zuletzt auch die vielen im Gesetz vorgesehenen Ausnahmebestimmungen bei, wie dies von der Wissenschaft und der Mehrwertsteuerpraxis unisono, zum Teil aber auch von der Wirtschaft, betont wird.

Das Mehrwertsteuergesetz sowie die dazugehörige Verordnung werden grundsätzlich positiv und als taugliche Arbeitsinstrumente beurteilt. Anlass zu Kritik geben dabei einzelne konkrete Punkte:

∑ Am häufigsten wird kritisiert, dass das Mehrwertsteuergesetz zu viele Ausnah-

men von der Steuer vorsieht. In der Tat sind in Artikel 18 MWSTG nicht weniger als 25 Tatbestände aufgeführt, die von der Steuer ausgenommen werden. Dies beeinträchtige die Steuerneutralität und führe zu Wettbewerbsverzerrungen.

∑ Oft gerügt werden auch die verschiedenen Steuersätze, welche die Abrechnung

der MWST sehr kompliziert machen und ausserdem gewissen Branchen einseitig Wettbewerbsvorteile bringen.

∑ Trotz vielen Verbesserungen gegenüber der WUST ist es auch mit dem Mehr-

wertsteuergesetz nicht gelungen, die „taxe occulte“ vollständig zu beseitigen.

16 Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2 Bst. e BV.