Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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wird sie versuchen, die von ihr auf dem Umsatz geschuldete MWST auf den Kunden abzuwälzen. Gleiches wird sie mit der taxe occulte machen, welche versteckt in ihren Aufwendungen enthalten ist und somit ein Kostenfaktor wie jeder andere ist:
∑ Unternehmungen, die ausschliesslich von der MWST ausgenommene Leistun-
gen erbringen, werden versuchen, die auf ihren Aufwendungen lastende Schattensteuer auf den Abnehmer zu überwälzen;
∑ Beim Staat lastet auf den Käufen von Sachgütern und der Erstellung von Bau-
werken ebenfalls MWST. Wenn der Staat seine Rechnung ausgeglichen gestaltet, hat er auch seine taxe occulte auf die Steuerzahler überwälzt;
∑ Eine Versicherung, die Hausratversicherungen oder Fahrzeugkaskoversicherun-
gen anbietet, wird bei der Ansetzung der Prämien berücksichtigen, dass sie den Schaden inkl. MWST bezahlen muss.
Diese Überwälzungsmechanismen bewirken, dass die MWST von denjenigen Wirtschaftssubjekten getragen wird, welche keine entgeltlichen Leistungen an andere Personen erbringen und auch nicht - im Unterschied zum Staat - Steuern einfordern können. Die MWST wird also letztendlich von den privaten Haushalten getragen, und zwar zum allergrössten Teil von den privaten Haushalten im Inland. Ein kleiner Teil der MWST (ca. 10 %) wird - wie unter vorstehendem Buchstaben a dargestellt - auf im Ausland ansässige Personen überwälzt.
c) Belastung der Haushalte nach Typen und Einkommensklassen
Für die Berechnung der Belastung der inländischen Haushalte durch die Mehrwertsteuer wird die Einkommens- und Verbrauchserhebung des Bundesamtes für Statistik herangezogen. Allerdings enthält diese Statistik nicht alle Ausgaben der Haushalte. So fehlen beispielsweise die Ausgaben für den Bau, den Kauf und die Renovation von Häusern und Wohnungen sowie die Ausgaben für den Kauf von Kunstwerken. Nicht berücksichtigt sind zudem die Haushalte mit sehr hohen Einkommen.
Ausserdem ist zu erwähnen, dass die Mieten von Häusern, Wohnungen und Garagen je nach Alter der Objekte sehr unterschiedlich mit Mehrwertsteuer (taxe occulte) belastet sind. Eine Steuersatzänderung - wie sie die Einführung des Einheitssatzes darstellt - wirkt sich infolgedessen nur langfristig auf die Mehrzahl der Mieter aus. Konkret führt die Einführung des Einheitssatzes erst dann zu einer Senkung der Mehrwertsteuerbelastung auf den Mietausgaben, wenn die Mieter in ein neu erstelltes Wohnobjekt umziehen oder wenn ihre Wohnung totalrenoviert wird. Im Rahmen der vorliegenden komparativ-statischen Analyse müssen deshalb die erwähnten Mietausgaben der Haushalte ausgeklammert werden.
Aus den vorstehend dargelegten Gründen können die Auswirkungen auf die Haushalte nur annäherungsweise ermittelt werden. Ausserdem ist festzuhalten, dass die nachstehenden Berechnungen die effektiven Auswirkungen deutlich überzeichnen. Gemäss nachstehender Tabelle ergibt sich für den durchschnittlichen Haushalt eine Mehrbelastung von 9 Franken pro Monat. Wie in vorstehendem Buchstaben a dargelegt wurde, beträgt die effektive Mehrbelastung jedoch nur 6,30 Franken pro Monat.
Mit dem Reformvorschlag werden die meisten ausgenommenen Leistungen neu steuerbar zum Einheitssatz. Dies hat folgende Auswirkungen: