Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 167Fedlex · Erläuternder Bericht
Leistungen erbringt, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Bei den effektiv abrechnenden steuerpflichtigen Personen präsentiert sich die Lage für das Jahr 2003 diesbezüglich wie folgt:
Angewandte Steuersätze Anzahl Steuerpflichtige in % *
Normal- + reduzierter Satz 32'346 16.8%
Normal- + Sondersatz Beherbergung 5'878 3.0%
Reduzierter + Sondersatz Beherbergung 3'021 1.6%
Normal- + reduzierter + Sondersatz Beherbergung 3'016 1.6%
* In % aller effektiv abrechnenden Steuerpflichtigen, die im Jahr 2003 steuerbare Umsätze deklariert haben
Hinzu kommen noch schätzungsweise 15’000 Steuerpflichtige, die mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen abrechnen und Leistungen erbringen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Insgesamt ziehen also gegen 50'000 oder rund ein Sechstel aller Steuerpflichtigen administrative Vorteile daraus, dass alle ihre steuerbaren Leistungen dem gleichen Steuersatz unterliegen. Bei diesen Steuerpflichtigen nimmt zusätzlich auch noch das Risiko einer Steuernachbelastung anlässlich von Kontrollen durch die ESTV ab und damit die Rechtssicherheit zu. Steuernachbelastungen infolge falscher Zuordnung der Steuersätze kann es nämlich bei einem Einheitssatz nicht mehr geben.
Zum andern profitiert der Grossteil der effektiv abrechnenden Steuerpflichtigen davon, dass ihre Leistungsbezüge dem Einheitssatz unterliegen, denn dadurch wird die Ermittlung der zum Vorsteuerabzug berechtigten Steuer spürbar erleichtert. Deutlich vermindert wird auch die Gefahr von nachträglichen Korrekturen durch die Steuerverwaltung anlässlich von Kontrollen.
∑ Im Jahre 2004 haben KPMG Schweiz und das Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich untersucht, welchen Stellenwert MWST-Risiken und deren Handhabung bei den Unternehmen haben und wie das MWST-Management konkret ausgestaltet ist.195 Die Umfrage richtete sich an die 500 umsatzstärksten Unternehmen der Schweiz sowie an die jeweils 20 grössten Schweizer Banken und Versicherungen. Teilgenommen an der Umfrage haben 176 Unternehmen. In Ziffer 3.2 dieser Studie werden die Risikobereiche der Mehrwertsteuer dargelegt. Nachfolgende Tabelle gibt einerseits Aufschluss darüber, von wie viel Prozent der befragten Unternehmen das einzelne Risiko als „gross“ oder „mittel“ erachtet wurde. Andererseits zeigt sie auf, ob und wie stark das Risiko nach Einschätzung des Bundesrates durch das Modul „Einheitssatz“ (in Kombination mit dem Modul „Steuergesetz“) verkleinert wird:
195 KPMG und Universität Zürich, Institut für Rechnungswesen und Controlling, Management der Mehrwertsteuerrisiken, Eine Bestandesaufnahme bei Schweizer Unternehmen anlässlich 10 Jahre Mehrwertsteuer, Zürich 2004; im Internet abrufbar unter: www.kpmg.ch/library/publikationen_studien/12175.asp.