Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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kann. Erst im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird man mit einiger Sicherheit abschätzen können, ob der berechnete Einheitssatz tatsächlich zu Ertragsneutralität geführt hat.

Das Modul “Einheitssatz” wirkt sich aber insofern positiv auf den Bundeshaushalt aus, als alle Bezüge von Dienstleistungen und Gegenständen, die aktuell mit dem Normalsatz von 7,6 Prozent belastet sind, neu nur noch 6,0 Prozent MWST beinhalten. Dies trifft beispielsweise auf Bauleistungen, aber auch auf Käufe von Computern, Büromöbeln, Autos und Rüstungsgütern zu.

Durch die integrale Unterstellung der Leistungen des Gesundheitswesens unter die MWST ist mit höheren Prämien der obligatorischen Krankenversicherung zu rechnen, was bei den vom Bund zu finanzierenden individuellen Prämienverbilligungen Mehrausgaben von rund 55 Millionen Franken pro Jahr bewirken wird.196

Das Modul “Einheitssatz” wirkt sich sowohl positiv als auch negativ auf den Personalbedarf der ESTV aus. Einerseits ermöglichen die damit verbundenen Vereinfachungen eine Senkung des Personalbestandes um 10 - 15 Prozent. Andererseits ergibt sich durch die Erhöhung der Anzahl Steuerpflichtigen um 30’000 oder 9,7 Prozent ein entsprechender Mehrbedarf an Personal. Gegenüber dem heutigen Personalbestand resultiert per Saldo ein Minderbedarf von rund 30 Stellen.

3.2.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Das Modul “Einheitssatz” hat einerseits Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden, soweit es sich um steuerpflichtige Dienststellen handelt. Wie alle übrigen steuerpflichtigen Personen haben auch die Dienststellen der Kantone und Gemeinden die Änderungen im Gesetz und dabei insbesondere die Änderungen im Steuersatz zu vollziehen.

Die Kantone und Gemeinden sind allerdings auch betroffen von der Aufhebung der Ausnahmen im Gesundheits-, Bildungs-, Sozial- und Kulturbereich. Auf den in diesen Bereichen erbrachten Leistungen lastete bislang in der Regel nur die taxe occulte auf den Vorleistungen und Investitionen. Neu werden diese entgeltlich erbrachten Leistungen der MWST unterstellt. Dies führt zu einer spürbaren Verteuerung dieser Leistungen. Ein mehr oder weniger grosser Teil der Mehrbelastung wird auf die Empfänger der Leistungen, d. h. die Patienten (über das Krankenkassensystem), die Schüler (über Schulgeld) und die Konzert- oder Theaterbesucher (Eintrittspreis) überwälzt. Ein - eher geringer - Teil wird durch effizientere Erbringung der Leistung kompensiert. Zudem ist denkbar, dass einige Leistungen nicht mehr erbracht werden. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass die Defizite in diesen Bereichen grösser werden und ein zusätzlicher Bedarf an Defizitdeckung durch Kantone und Gemeinden geltend gemacht wird.

Durch die integrale Unterstellung der Leistungen des Gesundheitswesens unter die MWST ist mit höheren Prämien der obligatorischen Krankenversicherung zu rech-

196 Auf der Basis eines Bundesbeitrages zur Prämienverbilligung von rund 2,1 Milliarden Franken und einer Erhöhung der Gesundheitskosten um 2,6 Prozent infolge des Wegfalls der meisten unechten Befreiungen im Gesundheitswesen im Modul „Einheitssatz“, vgl. Ziff. 2.2.