Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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ist der BMW mit Fr. 3'955.40 mit keiner taxe occulte mehr belastet. ([Fr. 51'000.-- + Fr. 5'000.--] :

107,6 % x 7,6 %) taxe occulte belastet.

2. Möglichkeit: Bei der Maschinen AG

ist der BMW mit Fr. 3'602.25

(Fr. 51'000.-- : 107,6 % x 7,6 %) taxe

occulte belastet.

Der Bund erzielt MWST-Einnahmen Der Bund erzielt nicht nur keine von Fr. 353.15 (Fr. 5'000.-- : 107,6 % x MWST-Einnahmen, sondern erleidet 7,6 %). einen MWST-Verlust von Fr. 3'602.20.

Beispiel 5:

Philipp Schweizer verkauft seinen einjährigen Audi TT 3.2 quattro für Fr. 50'000.-

- an die Automobil AG. Diese verkauft das Fahrzeug für Fr. 48'000.-- weiter an Fabienne Müller.

Aktuelle Regelung Reformmöglichkeit

In der Rechnung an Fabienne Müller Die Automobil AG kann auf den macht die Automobil AG keinen Hin- Fr. 50'000.-- einen „fiktiven“ Vorsteuweis auf die MWST, sondern vermerkt erabzug in Höhe von Fr. 3'531.60 vorlediglich „Margenbesteuert“. nehmen. Sie stellt den Audi TT Fabienne Müller für Fr. 48'000.-- (inkl. 3'390.35 MWST) in Rechnung.

Der Audi TT bleibt mit Fr. 3'531.60 Der Audi TT ist bei der Käuferin Fa-(Fr. 50'000.-- : 107,6 % x 7,6 %) taxe bienne Müller mit Fr. 3'390.35 MWST occulte belastet. belastet

Der Bund erzielt keine MWST- Der Bund erleidet einen MWST-Verlust Einnahmen. von Fr. 141.25.

a) Auswirkungen auf die steuerpflichtigen Personen

Mit der Gewährung des Vorsteuerabzugs auch auf Aufwendungen von nicht steuerpflichtigen Personen werden verdeckte Steuerbelastungen in diesem Bereich eliminiert. Insbesondere bei Weiterverkäufen von individualisierbaren Gegenständen mit Verlust oder bei grenzüberschreitenden Transaktionen kann die steuerpflichtige Person profitieren, denn sie kann mehr Vorsteuer abziehen als aus früheren Lieferungen im Gegenstand enthalten ist. Es wird zudem eine bei Kontrollen der ESTV festgestellte Fehlerquelle eliminiert, denn es sind keine Korrekturen wegen zu Unrecht ausgewiesener Steuer mehr vorzunehmen.

b) Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Systemgerecht werden Vorbelastungen auf Aufwendungen, die für steuerbare Zwecke verwendet werden, beseitigt. Wettbewerbsnachteile können so vermindert werden. Allerdings erfolgt teilweise eine Überkompensation, d. h. es wird zu viel Steuer angerechnet, was Wettbewerbsnachteile für Anbieter von neuen Gegenständen zur Folge haben kann.