Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Übersicht

1995 hat die Schweiz die Mehrwertsteuer eingeführt. Seither hat sich diese Steuer als wichtigste Einnahmequelle des Bundes etabliert: Mit Einnahmen von etwas über 18 Milliarden Franken finanzierte sie im Jahr 2005 ein gutes Drittel der Bundesausgaben von 51 Milliarden Franken.

In seinem Bericht „10 Jahre Mehrwertsteuer“ stellte der Bundesrat 2005 grundsätzlichen Reformbedarf fest. Die Mehrwertsteuer wird als zu komplex und für Steuerzahler wie für die Verwaltung administrativ als zu aufwändig und risikoreich kritisiert. Der Bundesrat hat daher im Jahr 2005 das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform der Mehrwertsteuer zu unterbreiten. Ziel dieser Reform ist eine radikale Vereinfachung des Systems, die Gewährung grösstmöglicher Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen, die Erhöhung der Transparenz sowie eine verstärkte Kundenorientierung der Verwaltung. Damit soll erreicht werden, dass Steuerpflichtige ihren Aufwand zur Abrechnung der Mehrwertsteuer signifikant reduzieren können, dass die Rechtslage für mehrwertsteuerrelevante Fragen klar und transparent ist, der Umgang mit der Verwaltung unkompliziert und speditiv vonstatten geht und systembedingte Verzerrungen zu Lasten der Konsumenten und der Volkswirtschaft insgesamt abgebaut werden können. Eine derart vereinfachte Mehrwertsteuer dürfte positive Auswirkungen auf das Wachstum haben und die Stellung der Schweiz im Wettbewerb der Standorte stärken.

Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist die dritte Etappe im umfassenden Programm des Bundesrates zur Verbesserung und Vereinfachung der Mehrwertsteuer. In einem ersten Schritt hat die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) bereits 2005 zahlreiche Praxisänderungen umgesetzt. Auf den 1. Juli 2006 hat der Bundesrat in einem zweiten Schritt die geänderte Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTGV) in Kraft gesetzt. Mit dieser Änderung wurde insbesondere erreicht, dass aus rein formellen Gründen keine Steueraufrechnungen mehr erfolgen, sofern dem Bund bei Vorliegen solcher Formmängel keine Steuer entgangen ist.

Aufgrund des Umfangs und der thematischen Vielschichtigkeit einer Reform der Mehrwertsteuer bietet sich ein modularer Aufbau der Vernehmlassungsvorlage an. Dies gestattet es den Vernehmlassungsteilnehmern, verschiedene Lösungsansätze zu vergleichen und eine Auswahl zu treffen. Die Vorlage besteht im Wesentlichen aus drei Modulen und einer Variante: