Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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sches Korrektiv verzichtet werden. Das vorgeschlagene Zweisatzsystem nimmt gegenüber dem Modul „Einheitssatz“ eine erhöhte Komplexität und einen höheren Satz in Kauf, um bestimmte Produkte und Leistungen zu einem reduziertem Satz besteuern zu können. Auch beim Modul „2 Sätze“ sind Massnahmen zur Einlageentsteuerung möglich, die diesmal aber mit einer Erhöhung des reduzierten Satzes um 0,3 Prozentpunkte finanziert werden. Aufgehoben wird der heute bestehende dritte Satz für Beherbergungsleistungen.
Ferner werden in den Ziffern 6 und 7 der Vorlage verschiedene Reformmöglichkeiten zur Diskussion gestellt. Es handelt sich um Fragen, die grundsätzlicher Natur sind oder um noch nicht umsetzungsreife Massnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Behandlung von Subventionen und Spenden, die Besteuerung von Bank- und Versicherungsdienstleistungen, das so genannte „Single-Entity-Konzept“ oder das Ausrichten einer Bezugsprovision für die steuerpflichtigen Unternehmen. Je nach Ergebnis der Vernehmlassung können diese Massnahmen während der Ausarbeitung der Botschaft zu Handen des Parlaments nachträglich noch in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Reform der Mehrwertsteuer eine wesentliche Vereinfachung, mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Kundenorientierung bringt. Das Modul „Steuergesetz“ stellt dabei die Basis dar, in dem die dringendsten Probleme gelöst werden. Dazu kann mit einem Einheitssatz ein Höchstmass an Vereinfachung gewählt werden oder aber im Sinne eines Kompromisses zwischen Vereinfachung und Satzermässigung mit dem Modul „2 Sätze“ für eine ermässigte Besteuerung der Nahrungsmittel, der Kultur, des Sports, der Bildung und des Gesundheitswesens optiert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Vorlage mit den in Ziffern 6 und 7 dargestellten Reformmöglichkeit zu ergänzen.