Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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Reform der MehrwertsteuerReform der Mehrwertsteuer

Modul „Steuergesetz“Modul „Steuergesetz“ Modul „Einheitssatz“Modul „Einheitssatz“ Modul „2 Sätze“Modul „2 Sätze“

50-Massnahmen-Plan:50-Massnahmen-Plan: • 6 % MWST-Satz generell• 6 % MWST-Satz generell • 7,6 % / 3,4 % MWST-Sätze• 7,6 % / 3,4 % MWST-Sätze

• Rechtssicherheit• Rechtssicherheit • Abbau von mehr als• Abbau von mehr als • Abbau von mehr als• Abbau von mehr als

• Vereinfachung• Vereinfachung 20 Ausnahmen20 Ausnahmen 20 Ausnahmen20 Ausnahmen

• Kundenorientierung• Kundenorientierung

Variante „Gesundheitswesen“Variante „Gesundheitswesen“

• 6,4 % MWST-Satz generell• 6,4 % MWST-Satz generell

KompensationKompensation • Abbau einiger Ausnahmen• Abbau einiger Ausnahmen KompensationKompensation

• Gesundheitswesen unecht befreit• Gesundheitswesen unecht befreit

Sozialpolitisches KorrektivSozialpolitisches Korrektiv EinlageentsteuerungEinlageentsteuerung EinlageentsteuerungEinlageentsteuerung

0,1 zusätzlicher, temporärer0,1 zusätzlicher, temporärer 0,1 zusätzlicher, temporärer0,1 zusätzlicher, temporärer 0,3 zusätzliche, temporäre0,3 zusätzliche, temporäre MWST-ProzentpunktMWST-Prozentpunkt MWST-ProzentpunktMWST-Prozentpunkt MWST-Prozentpunkte (nurMWST-Prozentpunkte (nur

reduzierter Satz)reduzierter Satz)

∑ Das Modul „Steuergesetz“ enthält ein vollständig überarbeitetes Mehrwertsteuergesetz und legt damit das Fundament der Steuerreform. Vorgebrachte Forderungen von Steuerpflichtigen, zahlreiche parlamentarische Vorstösse sowie die Ergebnisse der Berichte „10 Jahre Mehrwertsteuer“ und „Expertengruppe Spori“ werden in diesem Modul berücksichtigt. Das Gesetz erhält eine einfachere Systematik und eine inhaltliche Revision in über 50 Punkten. Damit wird ein erhöhtes Mass an Rechtssicherheit erreicht, indem beispielsweise die Steuerpflichtigen nach erfolgter Kontrolle einen einsprachefähigen Entscheid erhalten, ein Anspruch auf rechtsverbindliche Auskünfte der ESTV eingeführt oder die heute umfassende Solidarhaftung bei der Gruppenbesteuerung eingeschränkt wird. Ferner soll auch die absolute Verjährungsfrist um einen Drittel auf 10 Jahre verkürzt werden. Vereinfachungen werden die Steuerpflichtigen erfahren, indem beispielsweise die Mindestumsatzgrenze auf 100'000 Franken vereinheitlicht wird, die Option für eine freiwillige Steuerpflicht an keine Mindestumsatzgrenze mehr gebunden wird, die Saldosteuersatzmethode eine Ausweitung erfährt oder der Nachweis für steuermindernde Tatsachen von den Steuerpflichtigen grundsätzlich ohne formelle Vorschriften erbracht werden kann. Die stärkere Kundenorientierung offenbart sich beispielsweise darin, dass das Strafrecht eine Verwesentlichung auf schwerwiegende Verfehlungen erfährt oder die Erlassmöglichkeiten bei der Inlandsteuer erweitert werden. Das Modul „Steuergesetz“ trägt dadurch wesentlich zum Abbau des oft gerügten Formalismus bei.

∑ Das Modul „Einheitssatz“ geht über den 50-Massnahmen-Plan hinaus, indem es mit der Einführung eines Einheitssatzes die Vereinfachung der Mehrwertsteuer konsequent weiterführt. Der einheitliche Steuersatz von 6 Prozent sowie die Abschaffung von über 20 der heute bestehenden 25 Steuerausnahmen gestatten ein Höchstmass an Vereinfachung, weil aufwändige und komplexe Abgrenzungsprobleme wegfallen. Es bleiben nur dort Ausnahmen bestehen, wo der administrative Aufwand entweder in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder es