Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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kosten spricht manches für einen Einheitssatz. In Abwägung aller Argumente erscheint daher ein Einheitssatz als die beste Lösung.

1.2.4.6 Alternativen zum Einheitssatz

Um trotzdem auch im Rahmen der Mehrwertsteuer gewisse wünschenswerte sozial- und verteilungspolitische Ziele zu verwirklichen, könnte allenfalls eine Korrektur erfolgen. Diese Korrektur soll im Gegensatz zu heute aber nicht im Mehrwertsteuersystem, sondern ausserhalb erfolgen. Damit können die finanzschwächeren Haushalte entlastet werden, ohne dass deshalb das Mehrwertsteuersystem unnötig verkompliziert wird. Ein entsprechender Vorschlag findet sich hiernach unter Ziffer 5.

1.3 Untersuchte Lösungsmöglichkeiten

Zum Erreichen der unter Ziffer 1.2 definierten Ziele der Reform bieten sich verschiedene Möglichkeiten an.

1. Es stellt sich zunächst die Frage nach dem Umfang der Reform. Bereits in der

Vernehmlassung zum Bericht „10 Jahre MWST“ waren die Meinungen hierzu geteilt. Viele Vernehmlassungsteilnehmer forderten eine Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems durch einzelne, rasch umsetzbare Verbesserungsmassnahmen, insbesondere im Bereich des Vollzugs. Andere Antworten verlangten eine weitergehende, radikale Vereinfachung.57

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die zahlreichen sich stellenden Probleme gesamthaft angegangen werden müssen, um eine optimale Lösung zu finden. Nur eine radikale Änderung des Mehrwertsteuerrechts bringt umfassende und dauerhafte Vereinfachungen und Erleichterungen. Zu diesen radikalen Änderungen gehören die Abschaffung möglichst aller Ausnahmen sowie auch ein einheitlicher Steuersatz. Das Modul “Einheitssatz”58 des in der Vernehmlassungsvorlage zur Diskussion gestellten Gesetzesentwurfs enthält einen solchermassen radikal optimierten Vorschlag. Für die Umsetzung dieses Moduls bedarf es des geschlossenen politischen Willens, die Mehrwertsteuer nachhaltig zu vereinfachen und ihrem Ideal näherzubringen. Sachfremde Anliegen dürfen bei diesem Modul nicht berücksichtigt werden, denn jeder Kompromiss und jegliches Abweichen von der Ziellinie führen unweigerlich zu neuen Verzerrungen und Abgrenzungsschwierigkeiten und haben damit ihren Preis und laufen damit den angestrebten Vereinfachungszielen diametral entgegen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine radikale Reform ein grosses Ziel darstellt, das nicht einfach zu realisieren ist. In einem weiteren Modul wird deshalb auch ein neues Mehrwertsteuergesetz vorgestellt, das mit zwei Steuersätzen arbeitet. Das Modul “2 Sätze”59 ermöglicht es, im Rahmen des Mehrwertsteuersystems gewisse wünschenswerte sozial- und verteilungspolitische Ziele zu verwirklichen. Diese Ziele werden im Gegensatz zum heutigen System nicht mit unechten Befreiungen, sondern mit einem tieferen Satz (wie heute auf den Nahrungsmitteln) erreicht.

57 Bericht „10 Jahre MWST“, S. 34 ff.

58 vgl. Ziff. 1.4.

59 vgl. Ziff. 1.4.