Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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(71), Fédération romande des consommateurs (85), das Konsumentenforum (96), die Stiftung für Konsumentenschutz (162), die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (263)) und Arbeitnehmer-Organisationen (KV Schweiz (61), Unia (173), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (386), Angestellte Schweiz (452), die Gewerkschaft Kommunikation (542)) sowie einige weitere Vernehmlasser unterstützen die Bemühungen des EFD, die Mehrwertsteuer-Erhebung zu vereinfachen, zwar ebenfalls. Sie sind aber der Meinung, dass punktuelle Anpassungen des Gesetzes genügen, zumal mit den diversen Praxisänderungen sowie der im Jahr 2006 erfolgten Verordnungsänderung viele Reibungspunkte entschärft werden konnten. Die vorgesehene Totalrevision läuft Gefahr, zu einer langfristigen und umstrittenen Übung zu werden, während der die Steuerpflichtigen weiterhin mit dem heutigen, unbefriedigenden Gesetz vorlieb nehmen müssen. Der Gewerbeverband des Kantons Luzern (275) weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass eine umfassende Reform zu einem Verlust von Rechtssicherheit führen kann, vor allem in Bezug auf die Verwaltungspraxis, welche von Grund auf erneuert werden muss und die bisherige Rechtssprechung des Bundesgerichts, bei welcher nicht mehr ohne weiteres klar ist, ob sie nun noch Gültigkeit hat. Die Konsumentenorganisationen verlangen darüber hinaus die Sicherstellung dass die Kosteneinsparungen, welche die Reform den Unternehmen bringt, an den Konsumenten weitergeben werden.
3.1.2 Modulwahl
Die Auswertung der eingegangenen Vernehmlassungen zeigt, dass die Präferenzen in Bezug auf das umzusetzende Modul („Steuergesetz“, „Einheitssatz“ oder „2 Sätze“) innerhalb einer Branche oft recht homogen, zwischen den Branchen jedoch sehr unterschiedlich sind. Um einen besseren Überblick zu ermöglichen, werden die Aussagen der Vernehmlasser zur Modulwahl in der Folge nach Branchen gruppiert.
Gesamthaft zeigen die eingegangenen Vernehmlassungen, dass die Umsetzung des Moduls „Steuergesetz“ weit herum als wichtig, richtig und vordringlich erachtet wird. Nichtsdestotrotz besteht auch beim Modul „Steuergesetz“ für viele Vernehmlasser noch Verbesserungs- bzw. Änderungsbedarf, wie die zahlreichen Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln des Entwurfs zeigen.
Weiterhin besteht ein grossmehrheitlicher Konsens, dass die Frage der Anzahl und Höhe der Steuersätze und der aufzuhebenden Ausnahmen unabhängig von den eher technischen Reformen des Moduls „Steuergesetz“ allenfalls in einem zweiten Schritt zu diskutieren sind. Es herrscht die klare Ansicht vor, dass die nötigen und dringenden technischen Änderungen nicht durch politisch stärker umstrittene Satz- und Ausnahmefragen verzögert werden sollen.
Die Mehrheit der Vernehmlasser, insbesondere die Teilnehmer aus den Branchen, die von einer zur Aufhebung vorgeschlagenen Ausnahme betroffen sind (Gesundheit, Soziales, Sport, Kultur, Bildung etc.), lehnt sodann das Modul „Einheitssatz“ ab. Das Modul „2 Sätze“ schliesslich, so wie es in die Vernehmlassung gegeben worden ist, findet ausser bei der SVP (55) sowie im Gastro- und Hotelleriebereich praktisch keine Unterstützung.