Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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3.1.2.1 Gemeinwesen

Die überwiegende Mehrheit der 26 Kantone, die FDK (102) sowie weitere Gemeinwesen beantragen ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen. Das Modul „Steuergesetz“ wird von allen Kantonen unterstützt und ist möglichst rasch umzusetzen, obwohl auch dieses Modul für die Gemeinwesen im Vergleich zum geltenden Recht kaum Verbesserungen bringt. Erst nach Inkrafttreten des Moduls Steuergesetz soll allenfalls die Umsetzung der Module „Einheitssatz“ oder „2 Sätze“ in Angriff genommen werden. Dies bedarf jedoch weiterer umfassender Abklärungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Dabei wäre für die Gemeinwesen nur das Modul „Einheitssatz“ mit der Variante „Gesundheitswesen“ ein möglicher Weg. Durch die Unterstellung von neu rund 22'000 bis 23'000 Unternehmen unter die Steuerpflicht anstelle von heute rund 4'810 Steuerpflichtigen im Gesundheitswesen wird das Ziel der administrativen Entlastung nicht erreicht, sondern es resultiert eine entsprechende Mehrbelastung. Durch die Besteuerung des Gesundheitswesens werden die Gesundheitskosten weiter massiv steigen, was sozialpolitisch höchst unerwünscht ist. Da zudem die Kantone und Gemeinden zu einem erheblichen Teil die Gesundheitskosten tragen, führt dies zu einer weiteren Subventionierung des Bundes durch Kantone und Gemeinden.

Mehrfach wird von Seiten der Gemeinwesen verlangt, dass im Falle eines Mehrwertsteuermodells mit zwei Sätzen der öffentliche Verkehr dem tieferen Satz unterstellt werden soll.

Der Kanton GR (9) regt an, eine neue Variante mit Einheitssatz, jedoch unter Beibehaltung der bestehenden Steuerausnahmen zu prüfen.

3.1.2.2 Parteien

CVP (43), CSP (44), EDU (45), FDP (47) und SVP (55) verlangen eine möglichst rasche Umsetzung der Massnahmen, welche das Modul „Steuergesetz“ vorsieht. Darüber hinaus können sich CVP (43), EDU (45) und SVP (55) ein Steuergesetz mit zwei Steuersätzen vorstellen. Aus sozialen Gründen ist an einem reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs festzuhalten. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist jedoch zu streichen.

Die EVP (46) unterstützt das Modul „Einheitssatz“ mit Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Mehrwertsteuer. Der insgesamt tiefere Mehrwertsteuersatz und der Wegfall sehr vieler Abgrenzungsprobleme sind höher zu bewerten als die einmalig leicht steigenden Gesundheitskosten, welchen auch in Zukunft mittels Prämienverbilligungen und dem Einsatz von Steuermitteln entgegengewirkt werden kann. Auch die FDP (47) und die LPS (52) unterstützen das Modul „Einheitssatz“, ziehen aber die Variante „Gesundheitswesen“ vor. Die FDP (47) fordert, dass sämtliche Diskussionen über neue und geänderte Ausnahmen im Rahmen der Behandlung eines Zusatzmoduls, welches ausschliesslich Satz- und Befreiungsfragen beinhaltet, geführt werden müssen. In dieser Phase ist dann auch auf die in der Vernehmlassungsvorlage enthaltenen weiteren Reformvorschläge einzugehen.

Die CSP (44), die Grünen (48) und die SP (56) sprechen sich gegen die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ aus. Die SP (56) ist aber bereit, auf die Diskussion um die Variante „Gesundheitswesen“ einzutreten, wenn eine substanzielle und dauerhafte sozialpolitische Kompensation für die 40 % der Haushalte mit den tiefsten Einkommen sichergestellt ist.