Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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3.1.2.4 Finanz, Versicherung

Die Vernehmlasser aus der Finanz- und Versicherungsbranche, namentlich Swiss Banking (62), Santésuisse (103), der Schweizerischer Anlagefondsverband (112), der Schweizerische Leasingverband (141), der Schweizerische Versicherungsverband (155), der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (184), die Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (195), die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (196) sowie die Suva (207), erachten das Modul „Steuergesetz“ als eine gute Grundlage, um die Ziele Rechtssicherheit, grössere Kundenorientierung der Eidg. Steuerverwaltung und Abbau des oft gerügten Formalismus zu verwirklichen. Das Modul „Steuergesetz“ soll losgelöst von den weiteren Modulen so schnell als möglich umgesetzt werden.

Von den übrigen Modulen geben Swiss Banking (62), der Schweizerische Leasingverband (141), der Verband Schweizerischer Kantonalbanken (184), die Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (195) und die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers (196) aus gesamtwirtschaftlichen und ordnungspolitischen Überlegungen dem Modul „Einheitssatz“ den Vorzug.

Der Schweizerische Versicherungsverband (155) weist darauf hin, dass insbesondere das Modul „Einheitssatz“ bei Risikoträgern, welche schwergewichtig Personenversicherungen anbieten, sowie bei Haftpflichtversicherern zu Kostensteigerungen und damit zu höheren Prämien führen wird. Es ist zudem unsicher, ob die ökonomisch notwendigen Prämiensteigerungen aufgrund der herrschenden Rahmenbedingungen überwälzt werden könnten. Die Prämienerhöhung werde sodann zu einem Anstieg der Lohnnebenkosten führen, was den Produktionsfaktor Arbeit relativ verteuern werde. Aus Sicht der Versicherungsträger, welche nicht schwergewichtig Personen versichern, wie beispielsweise Rückversicherer oder Industrieversicherer, ist das Modul „Einheitssatz“ jedoch positiv zu würdigen, weil aufgrund des tieferen Normalsatzes die taxe occulte sinken würde.

3.1.2.5 Immobilien

In der Immobilienbranche (namentlich die Fédération romande immobilière (87), der Hauseigentümerverband (106), der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150), der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (107) sowie die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft (500)) besteht eine klare Tendenz zum Modul „Einheitssatz“. Da durch Immobilien erzielte Umsätze nach wie vor von der Steuer ausgenommen sind, ist die Höhe des Steuersatzes ein direkter Kostenfaktor bei den Liegenschaftseigentümern. Senkt sich dieser, wird die taxe occulte reduziert, was Investitionsanreize schafft.

3.1.2.6 Gastgewerbe, Hotellerie

Die Vernehmlasser aus dem Bereich der Gastronomie und der Hotellerie, namentlich Hotelleriesuisse (92), Gastrosuisse (181), Hotel & Gastro formation (371), der Schweizer Cafetier Verband (434), die Vereinigung Schweizerischer Bahnhofswirte (554) sowie weitere regionale und kantonale Verbände sprechen sich deutlich für das Modul „2 Sätze“ aus, da es der Motion Hess (04.3655) und damit den Wünschen des Gastgewerbes am nächsten kommt. Explizit begrüsst wird angesichts der Komplexität der Vorlage und der zum Teil klar divergierenden Meinungen der Vernehmlasser der gewählte modulare Aufbau der Vorlage. Für Hotelleriesuisse (92) soll in