Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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3.1.2.3 Wirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe
Die ganz überwiegende Mehrheit der Verbände und Interessenten aus den Bereichen Wirtschaft, Handel, Gewerbe und Industrie unterstützen das Modul „Steuergesetz“ und verlangen dessen möglichst rasche und von weiteren Reformschritten unabhängige Umsetzung als zentralen und dringenden Baustein der Reform.
Darüber hinaus unterstützen zahlreiche Vernehmlasser, darunter Economiesuisse (68), der Autogewerbeverband (73) der Schweizerische Baumeisterverband (104), Chemie Pharma Schweiz (121), der Schweizerische Drogistenverband (136), Viscom (154), Swiss Holdings (176), der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (189), der Verband Schweizerischer Elektroinstallationsfirmen (190), die Swiss Retail Federation (198), Isolsuisse (211), der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (218), Swiss Cigarette (223), der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (232), Swisselectric (352), der Schweizerische Markenartikelverband (454), Swissgrid (462), das KMU-Forum (503), die schweizerische Metall-Union (520) und der Schweizer Brauerei-Verband (536) in einem zweiten Schritt eine Reform in Richtung Modul „Einheitssatz“, mehrheitlich ohne Variante „Gesundheitswesen“, da so viele Ausnahmen aufgehoben werden sollen, wie systembedingt möglich ist. Das Modul „2 Sätze“ wird von den genannten Vernehmlassern grossmehrheitlich explizit abgelehnt, einzelne finden das Modul „2 Sätze“ allenfalls als Übergangslösung akzeptabel.
Economiesuisse (68) verlangt zudem, dass im Modul „Einheitssatz“ die verbleibenden Ausnahmen echt von der Steuer befreit werden, um auch in diesen Bereichen die besteuerungsbedingte Verzerrung unternehmerischer Entscheide zu minimieren; mindestens ist jedoch der Export von ausgenommenen Leistungen echt von der Steuer zu befreien, um die internationale Konkurrenzfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Nur wenige Vernehmlasser, so namentlich die Fédération des Entreprises Romandes (86), der Schweizer Tourismus-Verband (118), die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (253) oder der Verband Schweizerischer Getränkegrossisten (515) ziehen das Modul „2 Sätze“ dem Modul „Einheitssatz“ vor, was sie damit begründen, dass die unterschiedlichen Steuersätze für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen kaum problematisch sind. Der Schweizer Tourismus-Verband (118) argumentiert zudem, dass die höchst preissensible Tourismusbranche aus Wettbewerbsgründen auf einen reduzierten Satz angewiesen ist.
Weitere Verbände lehnen weitergehende Reformmodule als das Modul „Steuergesetz“ explizit ab, so der Schweizerische Gewerbeverband (65), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Vending Verband (174), der Schweizer Fleisch-Fachverband (230), der Schweizerische Verband des Dentalhandels (243), der Schweizerische Konditor-Confiseurmeister-Verband (307), der Schweizerische Bäcker-Konditorenmeister-Verband (311), der Schweizerische Verband der Lebensmittel-Detaillisten (380), der Schweizerische Obstverband (432), die Vereinigung Schweizer Weinhandel (480) und der Schweizerische Spirituosenverband (561). Die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Vending Verband (174), der schweizerische Konditor-Confiseurmeister-Verband (307) und der Schweizerische Bäcker-Konditorenmeister-Verband (311) fürchten Wettbewerbsnachteile, wenn auch für Lebensmittel ein Einheitssatz von 6 % oder mehr eingeführt wird, weil die mehrwertsteuerlichen Vorteile gegenüber dem umliegenden Ausland nahezu eliminiert würden.