Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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einer erster Phase das Modul „Steuergesetz“ umgesetzt werden und in einer zweiten Phase eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Modulen betreffend die Steuersätze erfolgen. Weiter bedauert Hotelleriesuisse (92), dass sich der Bundesrat nicht hat durchringen können, ein radikal vereinfachtes Modell mit einem Einheitssatz von 5,5 %, wie im Sommer 2005 in Aussicht gestellt worden ist, vorzuschlagen. Der vorliegende bundesrätliche Vorschlag mit einem Einheitssatz von 6 % resp. 6,4 % stellt einen verwässerten Kompromiss dar, der nicht mehr unterstützt werden kann, weil er die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie im europäischen Umfeld massiv beeinträchtigt.
3.1.2.7 Beförderung und Mobilität
Die in diesem Bereich tätigen Vernehmlasser wie die SBB (37), die Post (39), Skyguide (40), Strasseschweiz (163), der Touring Club (171) oder der Verband öffentlicher Verkehr (183) begrüssen mit gewissen Einschränkungen das Modul „Steuergesetz“ und verlangen, dass dieses möglichst rasch umgesetzt wird.
Sowohl Litra (93) wie auch die SBB (37), der Verband öffentlicher Verkehr (183) und der Verkehrs-Club (199) bemängeln, dass die Unterstellung der Leistungen des öffentlichen Verkehrs unter den reduzierten Satz in keinem Modul geprüft wird. Auch die echte Befreiung der Leistungen des öffentlichen Verkehrs, wie sie in einer idealen Mehrwertsteuer anzustreben wäre, ist nicht enthalten.
Die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ werden nicht generell abgelehnt, haben jedoch keine Priorität. Die SBB (37), Skyguide (40) sowie die Schweizerischen Luftfahrtunternehmen des gewerbsmässigen Nicht-Linienverkehrs (505) geben hingegen dem Modul „Einheitssatz“ den Vorzug.
3.1.2.8 Medien
Der Verband Schweizer Presse (208) unterstützt das Modul „Steuergesetz“. Dies gilt auch für die Association de la presse Suisse Romande (590), jedoch unter der Bedingung, dass auch kostenpflichtige Online-Inhalte dem reduzierten Satz unterstellt werden. Es wird die möglichst rasche Umsetzung des Moduls „Steuergesetz“ verlangt. Die Module „Einheitssatz“ und „2 Sätze“ werden klar abgelehnt. Die heutigen Steuersätze sind unbedingt beizubehalten. Eine Verteuerung der Presseprodukte bedroht die Medienvielfalt auf dem bereits angespannten Markt. Die Medienvielfalt ist Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundrechtes auf Medienfreiheit. Zudem werden Presseerzeugnisse überall in Europa zum reduzierten Satz oder sogar zum Nullsatz besteuert.
3.1.2.9 Beratung
In der Beratungsbranche sind die Meinungen zur Modulwahl geteilt. Der Schweizerische Treuhänder-Verband (148) spricht sich für das Modul „Steuergesetz“ aus. Die fundamentalen Änderungen der anderen Module führen dazu, dass erneut über viele Jahre hinweg Rechtsunsicherheit in der Praxis bestehen wird, bis durch die Rechtsprechung Klarheit geschaffen wird. Ausserdem stellen die Vorsteuerabzugskürzungen und die Satzabgrenzungen, welche durch das Modul „Einheitssatz“ verringert werden bzw. ganz wegfallen, für die Steuerpflichtigen inzwischen keine Probleme