Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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nehmen gebrauchte Gegenstände und Neuwaren steuerlich nicht mehr unterschiedlich behandeln müssen, und andererseits mit der damit erzielten Reduktion der taxe occulte. Der Schweizerische Leasingverband (141) bringt als weitere Gründe vor, dass die Neuregelung den Steuerpflichtigen von der Einhaltung weiterer Formvorschriften entbindet und mit dem System der Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug vollständig kompatibel ist. Dieser Regelung soll zudem nicht nur für Wiederverkaufswaren, sondern auch für den Verkauf von Investitionsgütern und Betriebsmitteln angewendet werden können.
Die SP (56) lehnt den fiktiven Vorsteuerabzug ab, da es sich dabei um eine Regelung ohne grosse Relevanz handelt, die zudem nicht EU-kompatibel ist.
3.3.10 Vorsteuerabzug bei Ausgaben für Verpflegung
Eine klare Mehrheit der Vernehmlasser spricht sich für die zur Diskussion gestellte Regelung aus, wonach auf geschäftlich begründeten Ausgaben für Verpflegung und Getränke ein ungekürztes Vorsteuerabzugsrecht besteht.
Die FDP (47), die LPS (52), die SBB (37), Litra (93), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), Hotelleriesuisse (92), der Schweizerische Anwaltsverband (132), der Schweizerische Leasingverband (141), die Treuhand-Kammer (172), Gastrosuisse (181) und einige ihrer Kantonalverbände, der Schweizerische Verband der privaten Spitex-Organisationen (210), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228), Hotel & Gastro formation (371), der Schweizer Cafetier Verband (434), die Vereinigung Schweizerischer Bahnhofswirte (554), die Aktion Liberaler Aufbruch (490), die Schweizerische Metall-Union (520) und die Schweizerische Interpretengesellschaft (525) befürworten den vollen Vorsteuerabzug auf Verpflegung und Getränken. Die bisherige Regelung wird als systemwidrig und der Reformvorschlag als weiterer Schritt im Interesse einer Vereinfachung des Steuersystems und der Erhöhung der Rechtssicherheit bezeichnet. Die Entrichtungs- und Erhebungswirtschaftlichkeit werden verbessert und die taxe occulte vermindert. Die Schweizerische Interpretengesellschaft (525) unterstützt den Reformvorschlag, weil bei Tourneen und Gastspielreisen häufig die Verpflegung als Teil einer vertraglichen Zusatzleistung zu der vereinbarten Gage vom Veranstalter oder dem Künstlerkollektiv übernommen wird. Ebenso fallen bei politisch tätigen Verbänden Repräsentationsspesen an, und es ist durchaus üblich, dass im Bereich der Milizfunktionäre Arbeitsessen abgehalten werden.
Die SP (56) lehnt die weitere steuerliche Entlastung von Geschäftsessen ab, da dadurch weitere Anreize zum Sammeln von Restaurant-Quittungen geschaffen werden und die schon heute bestehende Bevorzugung von Selbständigerwerbenden sich noch zusätzlich verstärkt. Aus diesen Gründen ist auf die Steuereinnahmen von 60- 80 Millionen Franken nicht zu verzichten.
Gastrosuisse (181) und einige ihrer Kantonalverbände sowie Hotel & Gastro formation (371) beantragen zudem, aus Gründen der besseren Verständlichkeit in diesem Zusammenhang den Begriff „steuerpflichtige Person“ durch den Ausdruck „abrechnungspflichtige Unternehmung“ zu ersetzen.