Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten

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A. Einleitende Bemerkungen

1. Ausgangslage

Am 1. Dezember 2006 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. März 2007.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, das Bundesgericht sowie rund 50 interessierte Organisationen wurden eingeladen, sich zu den zwei Entwürfen zur Änderung des UVG zu äussern. Ingesamt wurden 108 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Homepage der Bundeskanzlei (www.bk.admin.ch) und auf jener des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch) veröffentlicht.

Das Eidgenössische Departement des Innern erhielt insgesamt 135 Stellungnahmen. 70 Stellungnahmen stammen von Behörden und Organisationen, die offiziell zur Stellungnahme eingeladen worden waren. 25 Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 15 ins Vernehmlassungsverfahren einbezogenen politischen Parteien antworteten deren sieben.

2. Gegenstand

Es wurden zwei Vernehmlassungsvorlagen (Gesetzgebungsprojekte) vorgelegt. Damit soll es dem Parlament ermöglicht werden, die Gesetzesänderungen je nach Opportunität in zwei getrennten Paketen zu beraten. Die beiden Vorlagen sind auch so gestaltet, dass sie unabhängig voneinander in Kraft treten können.

Die Vorlage I betrifft die Anpassung des Gesetzes an eine moderne Sozialversicherung. Die Vorlage II enthält die Punkte, welche die SUVA betreffen.

3. Hauptergebnisse

Sowohl die Notwendigkeit einer Revision des UVG als auch die einzelnen Änderungsvorschläge werden uneinheitlich beurteilt.

Die Kantone BL, GE, GL und OW, die CVP, die FDP, die Liberale Partei der Schweiz, das Centre Patronal, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, die SUVA, der SVV und santésuisse sowie Swissmem erachten eine UVG-Revision als notwendig.

Für die Kantone AI, FR und UR sowie für die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, den KV Schweiz, Transfair, Travail.Suisse und den Schweizerischen Anwaltsverband besteht nur beschränkter Revisionsbedarf.

Der Kanton NW, die SVP, die IV-Stellen-Konferenz und der Schweizerische Bauernverband möchten eine grundsätzliche Diskussion über die Weiterführung der obligatorischen Unfallversicherung. Der Schweizerische Bauernverband schlägt zudem eine neue Struktur der Sozialversicherung vor und fordert, das UVG abzuschaffen. Für eine Prüfung der Konsequenzen einer Abschaffung des UVG treten NW, die SVP und die IV-Stellen-Konferenz ein.

Grundsätzlich mit den Vorschlägen einverstanden erklären sich ChiroSuisse, der ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (soweit kein Sozialabbau damit verbunden ist), der Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen sowie das Schweizerische Rote Kreuz. Die Vereinigung der nordwestschweizerischen Spitäler und hotelleriesuisse begrüssen die grundsätzliche Stossrichtung der Revision.

Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die Grünen, Syna und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte lehnen die Vorlagen ab, da es sich um eine Verschlechterung eines gut funktionierenden Systems handle und Leistungen abgebaut werden, womit die Stellung der Versicherten verschlechtert würden (sozialpolitische Rückschritte). Auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz sowie die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten sehen in der Vorlage keine Modernisierung, sondern einen sozialen Rückschritt.

Zu den einzelnen Punkten bestehen stark divergierende Vorstellungen.

Eine grosse Zahl der Vernehmlassungsteilnehmer stellt fest, dass sich die heutige Mehrfachträgerschaft mit einem Teilmonopol der SUVA bewährt habe.