Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten

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B. Ergebnisse im Einzelnen

Vorlage I

1. Allgemeine Bemerkungen zur Versicherung

Abgesehen von den unter den Hauptergebnissen zusammengefassten allgemeinen Bemerkungen (vgl. Ziff. 3 auf Seite 3) werden die folgenden allgemeinen Bemerkungen zur Versicherung gemacht:

Der Kanton BS, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Anwaltsverband und der Schweizerische Pensionskassenverband verlangen, dass die finanziellen Auswirkungen der Änderungen beziffert werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband weist darauf hin, dass die Sparvorschläge zum Teil zweischneidige Aspekte aufweisen.

Die CVP kann Leistungskürzungen nur unterstützen, wenn damit Überversicherungen vermieden werden sollen. Ebenfalls gegen einen Leistungsabbau äussern sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, Procap und Pro Infirmis. Gemäss der Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter dürfen keine Änderungen ohne Handlungsbedarf vorgenommen werden.

Vereinzelt wird vorgeschlagen, dass die Kosten durch administrative Vereinfachung und Effizienzsteigerung gesenkt werden sollen (TG, Schweizerischer Baumeisterverband, Schweizerischer Verband Dach und Wand).

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zur Aufhebung des Gemeinschaftstarifes geäussert. Sie unterstützen diese Änderung (SZ, Verband Schweizerischer Radio- und Televisions-

Fachgeschäfte, Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte, Schweizer Optikerverband). Die Weko weist auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen hin, welche auch mit den vorgeschlagenen Änderungen noch bestehen können. Die FDP ist der Meinung, dass die Aufsicht über die Unfallversicherer gestärkt werden muss.

2. Allgemeines zur Unfallverhütung

Tendenziell stimmen die Arbeitnehmerverbände und die Vertretungen der Versicherer den Vorschlägen zu. Demgegenüber lehnen die Arbeitgeberverbände die Änderungen grossmehrheitlich ab. Von den Parteien äussern sich lediglich die Liberale Partei der Schweiz und die SVP zum Thema Unfallverhütung.

Zum Thema des Dualismus des Vollzugs der Arbeitssicherheit nach UVG und des Gesundheitsschutzes nach ArG: Der Kanton BS begrüsst es, dass dieses Thema absichtlich nicht von der Vernehmlassungsvorlage behandelt wird, da kein dringlicher Handlungsbedarf dafür bestehe. Einige Kantone (GL, OW, SO, VS) begrüssen, dass im Rahmen der Bundesverwaltungsreform 2005-2007 das Problem des Dualismus ArG/UVG angegangen werde. Der Schweizerische Bauernverband bedauert, dass dieses Thema nicht behandelt werde. Die SVP verlangt, die heute zahlreichen Doppelspurigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit seien zu beseitigen. Die Weko beantragt, das Problem sei durch die Umsetzung des Vollzugsmodells „Pool“ zu lösen (im Jahr 1999 von der Studienkommission „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ veröffentlicht) und entsprechend in der Botschaft zu behandeln.

3. Einzelne Bestimmungen

Änderung von Ausdrücken

Die geplante Ersetzung des Ausdrucks „CNA“ auf Französisch und „INSAI“ auf Italienisch durch die einheitliche Firmenbezeichnung „Suva“ wird in der Westschweiz (JU, NE, Liberale Partei der Schweiz, Centre patronal, Fédération vaudoise des entrepreneurs, Fédération genevoise des métiers du bâtiment) mehrheitlich abgelehnt. Demgegenüber sprechen sich der SVV, santésuisse, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation für diese Änderung aus.