Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten
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2 Unfallversicherung der arbeitslosen Personen
Die Kantone BE, BL, BS, GE, GR, JU, OW und SO, die EVP, die Liberale Partei der Schweiz, die SP, die SVP, das Centre patronal, die Fédération des Entreprises Romandes, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der KV Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund , Syna, Travail.Suisse, die SUVA, der SVV, die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft und die Stiftung agriss, der Auto Gewerbe Verband Schweiz, electrosuisse, der
Schweizer Fleisch-Fachverband, Swissstaffing sowie der Verband Schweizerischer Elektro-
Installationsfirmen begrüssen die Verankerung der Regelung für arbeitslose Personen im UVG. Diese erscheint den Vernehmlassungsteilnehmern notwendig und entspricht der seit 1996 gepflegten Praxis der separaten Rechnungsführung für die Unfallversicherung der arbeitslosen Personen durch die SU-VA. Der Kanton GE schlägt vor, Artikel 67a Absatz 3 dahingehend zu ergänzen, dass der Bundesrat die Unfallversicherungsdeckung von nicht entschädigten Arbeitssuchenden während einer Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahme nach Artikel 59d AVIG auf dem Verordnungsweg regle.
Die CVP verlangt eine detaillierte Analyse der Folgen dieser Verankerung im UVG und ist der Ansicht, die Belastung, die die Prämien für die arbeitslosen Personen darstellten, sei nicht genügend analysiert worden. Zudem hält sie fest, der Bericht enthalte keine Alternativvorschläge für die Finanzierung.
Der Kanton GE erachtet die Änderungen als notwendig, die in Artikel 1a Absatz 1 Buchstabe a und b, Artikel 3 Absatz 5, Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe e, Artikel 16 Absatz 5, Artikel 17 Absatz 2 und Artikel 45 Absatz 2bisvorgeschlagen werden.
In Bezug auf den Fonds für Teuerungszulagen der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen (Art. 90b) befürworten die Vernehmlassungsteilnehmer, die zu dieser Frage Stellung genommen haben (GE, JU, TG, ZG, Evangelische Volkspartei der Schweiz, Grüne, SP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerische Gewerkschaftsbund und Coop), den Vorschlag des Bundesrates, d. h. Variante 3 (Finanzierung durch die Arbeitslosenversicherung), da dieser einfacher umzusetzen sei und weniger Kosten verursache als die anderen beiden Varianten.
Nach Ansicht des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter stellen die Unfallversicherungsprämien, die für die arbeitslosen Personen gelten, für diese eine sehr schwere Belastung dar. Daher schlägt der Verband ein dreiseitiges System für die Übernahme der Versicherungskosten vor: Ein (noch festzulegender) Teil würde von den arbeitslosen Personen in Form von Prämien bezahlt, ein weiterer Teil vom Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung als Prämienbeteiligung (wie bei der derzeitigen Lösung) und der Rest durch einen Aufschlag auf allen Unfallversicherungsprämien.
Nach Ansicht von Coop sollte die SUVA beauftragt werden, gezielte Unfallpräventionsmassnahmen für arbeitslose Personen vorzusehen, da deren Unfallrisiko sehr hoch ist.