Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
Die SVP betont, sie trete schon seit Jahren für eine Privatisierung der SUVA ein. Da dieses Anliegen gegenwärtig nicht mehrheitsfähig sei, gelte es mit der SUVA als öffentlich-rechtliche Anstalt vorlieb zu nehmen.
Die SP, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Syna und Travail.Suisse fordern, dass die bisherige Mehrfachträgerschaft aufgehoben und die obligatorische Unfallversicherung künftig ausschliesslich von der SUVA durchgeführt werde.
Verschiedene Teilnehmer hätten sich eine verbesserte Koordination mit anderen Sozialversicherungen (KV, IV, AHV) gewünscht oder verlangen die Abschaffung der ihrer Ansicht nach nicht zu rechtfertigenden Leistungsunterschiede zwischen der Kranken- und der Unfallversicherung, somit also eine Harmonisierung dieser beiden Versicherungen (BL, NW, SH, TG, ZH, EVP, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, Isolsuisse, Schweizerischer Anwaltsverband, Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten, Schweizerischer Pensionskassenverband, Schweizer Fleisch-Fachverband, swissstaffing, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen).
In der Vorlage I besteht vor allem in folgenden Punkten Uneinigkeit:
• Versicherungsdeckung bei Grossereignissen (Erdbeben, Terrorismus, etc.)
• Höchstversicherter Verdienst
• Taggeld
• Mindestinvaliditätsgrad für Rentenanspruch
• Reduktion der Invalidenrente nach Erreichen des AHV-Alters
• Medizinaltarife
• Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen (zuständiger Versicherer)
• Zuständigkeitsbereich der SUVA
• Rechtsform des Fonds für Teuerungszulagen der privaten UVG-Versicherer.
Von den beiden in der Vorlage II vorgeschlagenen Varianten zur Organisation der SUVA (Variante 1: Selbstverwaltung durch die Prämien zahlenden Sozialpartner, Bund als Oberaufsichtsorgan; Variante 2: SUVA als Unternehmung im Eigentum des Bundes, Grundsätze gemäss Corporate Governance-Bericht kommen zum Tragen) wird grossmehrheitlich die Variante 1 bevorzugt. Die Zulassung der SUVA zu Nebentätigkeiten wird hingegen sehr kontrovers beurteilt. Verschiedentlich wird verlangt, dass bei einer Herabsetzung der Quantile zur Bestimmung des höchstversicherten Verdienstes die SUVA Zusatzversicherungen zum UVG anbieten soll. Die Verankerung der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen im UVG wird begrüsst.
Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammengefasst. Die Vollversion (Zusammenstellung sämtlicher Stellungnahmen) ist auf der Homepage des BAG einsehbar (www.bag.admin.ch).