Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten
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Die SVP lehnt beide Varianten ab und fordert eine Kombination aus Variante 1 und Variante 2 (direkte Aufsicht Bund mit abschliessenden im Gesetz ausdrücklich festgehaltenen Kompetenzen der SUVA).
1.3 Einzelne Bestimmungen
1.3.1 Variante 1 (Oberaufsicht Bund)
Art. 61 Abs. 1 und 3
Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt zu.
Abs. 3
Die Kantone AR und UR sowie die SVP plädieren dafür, dass die Jahresberichte und die Jahresrechnungen der SUVA wie bis anhin vom Bundesrat genehmigt werden.
Abs. 4 (nicht in der Vernehmlassungsvorlage)
Die SP, KV Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SUVA machen einen Vorschlag, der es SUVA ermöglichen soll, die Instrumente gemäss Kapitalanlagegesetz zu nutzen.
Art. 62 Organe
Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt zu und schlägt vor, dass eventuell in Buchstabe e ein versicherungsmathematischer Experte oder ein Aktuar vorgesehen werden könnte.
Art. 63 Aufsichtsrat
Die Grünen sind mit dem Vorschlag, den Aufsichtsrat auf 25 Mitglieder zu beschränken, einverstanden.
Die SP, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Baumeisterverband, der
Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Swissmem, KV Schweiz, Travail.Suisse, die Schweizerische Metall-Union, der Auto Gewerbe Verband Schweiz, GastroSuisse, Isolsuisse, Suissetec, der Schweizer Fleisch-Fachverband, swissstaffing und der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen verlangen, dass der neue Aufsichtsrat wie der bisherige Verwaltungsrat 40 Mitglieder zählen soll. Nur so sei eine ausreichend grosse Repräsentanz sichergestellt und die Akzeptanz der Beschlüsse nicht gefährdet. Es gäbe keine hinreichenden Gründe für eine Abkehr von einem branchenmässig und regionalen repräsentativen obersten Organ der SUVA.
Ausdrücklich unterstützt wird vom KV Schweiz, dass der Verwaltungsrat aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt werden soll. Es handle sich bei der SUVA nicht um eine Akteingesellschaft, bei welcher eine Trennung der verschiedenen Gremien angezeigt wäre.
Die CVP spricht sich gegen die Schaffung eines Aufsichtsrates aus. Die Grüne Partei möchte eine personelle Trennung zwischen dem Präsidenten des Aufsichtsrates und dem Präsidenten des Verwaltungsrates.
Die SVP macht geltend, die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten spätestens mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters aus dem Aufsichtsrat der SUVA ausscheiden.
Abs. 5
Der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, KV Schweiz und die SUVA plädieren dafür, die Kompetenzen der vom Aufsichtsrat eingesetzten Kommissionen auf Aufsichtsaufgaben zu erweitern.
Abs. 6 (nicht in der Vernehmlassungsvorlage)
Die SUVA schlägt einen neuen Absatz 6 vor, welcher es dem Verwaltungsrat ermöglicht, die Festlegung von Details der Prämientarife an die Geschäftsleitung zu delegieren.