Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/19: Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 43 Seiten
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die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten mitbeachten. Der Schweizerische Gewerbeverband und der Baumeisterverband treten dafür ein, dass es den verantwortlichen Gremien der SUVA überlassen werde, selber zu entscheiden, ob sie die Revisionsstelle oder wie bis anhin den mathematischen Experten mit der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Finanzierungsverfahren beauftragen wollen.
KV Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse fordern, dass die heutige Lösung mit einem eigenen, unabhängigen Experten beibehalten werde und schlagen eine Neuformulierung der Bestimmung vor.
Die SUVA ihrerseits schlägt im Sinne der Beibehaltung des aus ihrer Sicht bewährten heutigen Systems einen neuen Absatz 3 vor.
Die SVP verlangt, dass die SUVA der neuen Finanzmarktaufsicht unterstellt werde.
Art. 65b (neu) Personal
Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, KV Schweiz und die SUVA verlangen die Streichung von Absatz 2, da sich die bisherige, langjährige Personalpolitik der SUVA bewährt habe.
Art. 65c (neu) Steuern
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und die SUVA sind einverstanden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband verlangt die Überarbeitung der Bestimmung im Sinne der Parlamentarischen Initiative Triponez (Mehrwertsteuer). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist einverstanden, verlangt aber noch eine Änderung des Artikels 80 ATSG.
Art. 67b (neu) Nebentätigkeiten
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Nebentätigkeiten halten sich die befürwortenden und ablehnenden Stellungnahmen etwa die Waage.
Befürwortet wird die Ausweitung der Tätigkeiten der SUVA, soweit diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihren Kernaufgaben stehen, von der EVP, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Baumeisterverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Centre Patronal, der Fédération des Entreprises Romandes, dem Gewerbeverband des Kantons Luzern, Swissmem, KV Schweiz, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, dem Verband Schweizerischer Unfallverhütungsfirmen, der Schweizerischen Metall-Union, dem Verband Schweizer Polizeibeamter und dem Schweizerischen Verband für visuelle Kommunikation. Die SUVA macht detaillierte Ausführungen zu den Nebentätigkeiten. Weitgehend analoge Vorschläge unterbreiten der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und KV Schweiz.
Die SP ist der Meinung, dass die SUVA weniger auf die Nebentätigkeiten zur Erhaltung einer effizienten Kostenstruktur angewiesen wäre, wenn sie alleiniger UVG-Versicherer wäre.
Die FDP und economiesuisse vermissen eine Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen respektive der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Nebentätigkeiten der SUVA und schlagen vor, die stipulierten Nebentätigkeiten noch einmal im Detail zu prüfen und grundsätzlich zu überdenken. Die Weko beantragt, die Nebentätigkeiten der SUVA nur soweit in die Botschaft aufzunehmen, als sie durch Marktversagen oder Verteilungsprobleme begründet sind.
Der Schweizerische Bauernverband möchte, dass die SUVA auch Krankentaggelder versichern könnte.
Strikte gegen zusätzliche Tätigkeitsfelder der SUVA sprechen sich die Kantone AR, BS, NE, die CVP, SVP, SVV, suissepro, die Aktion Liberaler Aufbruch, der Verband Schweizer Gärtnermeister, der Verband Schweizer Radio- und Televisions-Fachgeschäfte, der Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte sowie der Schweizer Optikerverband aus. Sie machen geltend, es bestehe für solche Nebentätigkeiten der SUVA keine Grundlage in der Bundesverfassung.
Bst. a
Die Liberale Partei der Schweiz und die FMH möchten der SUVA die Weiterführung der beiden Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion untersagen. Der Baumeisterverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnen die zwingende Rechtsform der AG für die Rehabilitationskliniken ab.