Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Beurteilung des Angebots ZEB anhand der ihm zurechenbaren Nutzen und Kosten

Die Bewertungen ergeben Aussagen dazu, ob ein bestimmter Zustand mit einer Massnahme (hier: Angebot ZEB inkl. der dadurch ausgelösten Infrastrukturinvestitionen) besser hinsichtlich der betrachteten Ziele ist als ohne Massnahme (Referenzfall). Hierzu sind die zusätzlichen Kosten den zusätzlichen Nutzen gegenüberzustellen. Massnahmenunabhängige Unterschiede, wie bspw. die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung, die allgemeine Verkehrsentwicklung oder bereits beschlossene Infrastrukturausbauten und Angebotsverbesserungen sind in beiden Fällen identisch zu berücksichtigen (vgl. Abbildung).

[CHF/a]

Nutzen Kosten

K =KZEB - KRf

N =N - N KRf KZEB

ZEB Rf

NRf NZEB

Analyse- Referenzfall Angebot ZEB Analyse- Referenzfall Angebot ZEB

zustand (inkl. dazu zustand (inkl. dazu

notwendiger notwendiger

Infrastruktur) Infrastruktur)

Prognosezustände Prognosezustände

Abbildung 12: Darstellung des Bewertungsprinzips

Als Grundlage für die Beurteilung von ZEB wurde der Referenzzustand des Jahres 2030 festgelegt. Für die Schiene wird z.B. angenommen, dass der Lötschberg-, Gotthard- und Ceneri-Basistunnel mit einem entsprechenden Angebot in Betrieb stehen sowie die HGV-Angebote und unabhängig von ZEB vorgesehene Angebotsverbesserungen im Fernverkehr (z.B. schneller Halbstundentakt Zürich – Basel, Beschleunigung Basel – Luzern) umgesetzt sind. Für die Strasse erstellte das ASTRA eine Liste mit Projekten, die im Referenzfall 2030 als realisiert unterstellt werden können. Dies sind im Wesentlichen die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes, der 6-Streifen-Ausbau Härkingen – Wiggertal, die dritte Röhre Gubristtunnel sowie einzelne Hauptstrassen und kantonale Massnahmen.