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Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 26 Seiten
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Ziff. 4
4. O-15
1. Stoffwechsel
Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 122.2 s) zerfällt inkorporiertes O-15 im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes und über Ingestion aufgenommenes O-15 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) resp. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion). 80% des bei Inhalation in die Lunge gelangenden Sauerstoffes werden wieder ausgeatmet, ohne weiter in den Körper aufgenommen zu werden, der Rest gelangt über die Blutbahn in den gesamten Körper.
2. Messmethoden Überwachung
Kontinuierliche Überwachung der Raumabluft. Alarm bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 4000 Bq/m3.
Triagemessung
Direkte Messung der Strahlung mit einem Dosisleistungsmessgerät vor dem Magen / Abdomen nach jedem Alarm bei der Überwachung.
Messschwelle: 0,1 μSv/h vor dem Magen
Inkorporationsmessung
Wegen der kurzen physikalischen Halbwertszeit ist eine Inkorporationsmessung nicht möglich.
3. Überwachungsintervalle T und Zeitpunkt t der ersten Messung nach Ereignis
TTriage: bei Alarm TMessung: --- tEreignis: Sofort
4. Interpretation
Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.