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Vernehmlassung 2006/38: Ratifikation der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt · 20 Seiten

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Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Art. 10 Bildung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit

Die Vertragsparteien

a) stärken und fördern das Verständnis für die Bedeutung, die dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zukommt, unter anderem durch Bildungsprogramme und Programme zur Förderung der Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit;

b) arbeiten mit anderen Vertragsparteien sowie mit internationalen und regionalen Organisationen zusammen, um das Ziel dieses Artikels zu erreichen;

c) bemühen sich, die Kreativität zu fördern und die Herstellungskapazitäten zu stärken, indem sie Bildungs-, Ausbildungs- und Austauschprogramme im Bereich der Kulturwirtschaft einrichten. Diese Massnahmen sollen in einer Art und Weise umgesetzt werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf traditionelle Formen der Herstellung hat.

Art. 11 Beteiligung der Zivilgesellschaft

Die Vertragsparteien erkennen die grundlegende Rolle der Zivilgesellschaft beim Schutz und bei der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen an. Die Vertragsparteien ermutigen die Zivilgesellschaft zur aktiven Beteiligung an ihren Bemühungen, die Ziele dieses Übereinkommens zu erreichen.

Art. 12 Förderung der internationalen Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien bemühen sich, ihre zweiseitige, regionale und internationale Zusammenarbeit zu verstärken, um Voraussetzungen zu schaffen, die der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen dienen, wobei sie die in den Artikeln 8 und 17 bezeichneten Situationen besonders berücksichtigen; insbesondere verfolgen sie die Absicht,

a) den Dialog zwischen den Vertragsparteien über die Kulturpolitik zu erleichtern;

b) die Planungs- und Managementkapazitäten in Kultureinrichtungen des öffentlichen Sektors durch fachliche und internationale Kulturaustauschprogramme und den Austausch bewährter Vorgehensweisen zu verbessern;

c) Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, mit nichtstaatlichen Organisationen und mit dem privaten Sektor sowie zwischen diesen zu verstärken und damit die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu begünstigen und zu fördern;

d) den Einsatz neuer Technologien zu fördern, zu Partnerschaften anzuregen, die den Informationsaustausch und das kulturelle Verständnis verbessern, und die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu begünstigen;

e) zum Abschluss von Abkommen über Koproduktionen und einen gemeinsamen Vertrieb anzuregen.