Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 16 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Parteien: Die FDP unterstützt die Grundidee des Pilot-Projekts von CIOFF, gemäss derer den Trägerschaften des immateriellen Kulturerbes eine aktive Rolle zukommt. Auf diese Weise würde der Selbstverantwortung und der Eigeninitiative Rechnung getragen. Man solle daher auf dieser Grundlage aufbauen und das Inventarisierungssystem optimieren. Auf einen Ausbau des Verwaltungsapparats sei sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu verzichten; die Schnittstellen zu Bund und Kantonen müssten jedoch klar geregelt werden.
Gemeinden, Städte, Berggebiete: Der SGemV verlangt, dass die kommunale Ebene, vertreten durch die Kommunalverbände, bei der Organisation der Umsetzung von Anfang an mitbeteiligt sei, denn eine der Besonderheiten des immateriellen Kulturerbes sei seine lokale Verankerung. Vom Bund erwartet der Verband Rahmenvorgaben, entsprechende Informationen sowie eine Anlaufstelle für besondere Probleme. Die konkrete Umsetzung müsse bei den Kantonen und ihren Gemeinden liegen.
Weitere Interessierte Kreise: Auch SKKV und SUK vertreten die Ansicht, dass die Inventarisierung so nah wie möglich bei den Trägern des immateriellen Kulturerbes bzw. den Orten seiner Praxis und Vermittlung angesiedelt werden sollte, mit anderen Worten auf kantonaler Ebene. Der Bund sollte eng an der Umsetzung beteiligt werden, denn gewisse Elemente dieses Erbes seien von regionaler oder nationaler Bedeutung. In Bezug auf die Inventare wäre an ein nationales Inventar zu denken, das die kantonalen ergänzen würde.
Der GVS schwebt ein ähnliches Modell vor wie den Kantonen: der Bund als koordinierendes Organ, ihm beigeordnet die operative Leitung, bei deren Zusammensetzung auf eine angemessene Vertretung der Träger des immateriellen Kulturerbes zu achten sei. Auch die CH-EM spricht sich für ein starkes Engagement des Bundes aus; dieser könne überkantonale Interessen durch Empfehlungen und die Übernahme von Koordinationsaufgaben massgeblich fördern.
NIKE/ICOMOS/SKR sowie AMS/ICOM erachten das Pilotprojekt des CIOFF – zumindest in seiner gegenwärtigen Fassung – als unzureichend. Die Auswahl des Repertoriums sei nicht repräsentativ für das immaterielle Kulturerbe, die Kriterien müssten breiter abgestützt werden. Skeptisch zum CIOFF-Projekt äussert sich auch der SKV. AMS/ICOM und SAGW schlagen vor, die Inventarliste einem wissenschaftlichen Monitoring zu unterwerfen.
3.4 Weitere Anregungen und Bemerkungen
Zum Begriff ‘immaterielles Kulturerbe’
Einzelne Kantone monieren, dass der Begriff ‘immaterielles Kulturerbe’ – wenngleich inhaltlich zutreffend – zu wenig verständlich sei. Damit die Konvention die erhoffte Wirkung haben kann, müsse sie vor allem den Trägern der kulturellen Traditionen bekannt sein. Es sei fraglich, ob der von der Konvention vorgegebene Begriff ‘immaterielles Kulturerbe’ sich hierzu eigne.
Kantone: AG, BL, BS, GL, NE, NW, OW, SG, SO, VS, UR; EDK.
Andere Vernehmlassungsteilnehmer verwahren sich gegen eine als unzulässig empfundene Einschränkung des Begriffs auf ‘Volkskultur’, ‘traditionelle Kultur’, ‘Brauchtum’ oder ‘Folklore’. Zum Zweck der Begriffsdefinition sei die Wissenschaft zu konsultieren.
Weitere interessierte Kreise und Organisationen: SAGW, SKHH, STS.