Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 16 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Ausdrucksformen eine Einheit bilde. Für die SPS steht die Förderung des lebendigen Erbes und seiner Träger und Vermittler im Zentrum; interessierte Personen und Gruppen seien in die Umsetzung einzubeziehen und die Museumspolitik müssen den Anliegen der Konvention Rechnung tragen. Die SPS legt besonderen Wert auf die Vereinbarkeit mit den Menschenrechten sowie mit den Prinzipien gegenseitiger Achtung und nachhaltiger Entwicklung; menschenverachtende Praktiken dürften nicht unter dem Deckmantel der Kultur gefördert werden.

Die SVP lehnt die Ratifikation der Konvention ab, da die vorgeschlagenen Massnahmen und Rechtsinstrumente in der Schweiz auf Verfassungsebene mehrheitlich verwirklicht seien. Der Vorschlag zur Ratifikation der UNESCO-Konvention stelle den Versuch dar, durch eine Hintertür und unter Missachtung der bestehenden Rechtsgrundlagen die Wunschvorstellungen der Verwaltung auf diesem Gebiet einzubringen und damit die verfassungsmässigen Grundlagen der Kulturpolitik auf Bundesebene zu erweitern. Die Verfassung lege klar fest, dass für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig seien und dass der Bund nur eine subsidiäre Kompetenz habe.

Städte, Gemeinden, Berggebiete

Der Schweizerische Gemeindeverband SGemV unterstützt die Ratifikation, denn die Schweiz sowie ihre Städte und Gemeinden schöpften ihre Identität aus der Tradition. Der SGemV nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Konvention zum grössten Teil in der Hand der Kantone und Gemeinden liege. Durch die weit gefasste Formulierung der Konvention komme ihnen ein sehr grosser Handlungsspielraum zu. Der SGemV erwartet, dass diese Prämissen auch bei der späteren Umsetzung der Konvention eingehalten werden.

Auch der Schweizerische Städteverband SSV kann der Ratifikation zustimmen, sei doch die Zielsetzung der Konvention – Bewahrung und Förderung der Vielfalt – mit den kulturpolitischen Zielsetzungen der Städte als wichtigste Kulturförderer der Schweiz identisch.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergebiete SAB betont, dass kulturelle Eigenheiten gerade in Berggebieten und ländlichen Räumen gepflegt würden und bis heute überdauerten. Diese Eigenheiten seien ein wichtiges Kulturgut, das besondere Beachtung verdiene. Die kulturelle Vielfalt präge nicht nur den Charakter des gesamten Landes und wirke somit identitätsstiftend, sondern könne auch für die Imagebildung gegen aussen, namentlich im Bereich des Tourismusmarketings erfolgreich eingesetzt werden. Auch für die SAB ist wichtig, dass die Kompetenzen der Kantone garantiert sind und dass die Ratifikation der Konvention keine finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden hat.

Wirtschaft

economiesuisse anerkennt die Wichtigkeit einer Partizipation der Schweiz am multilateralen kulturpolitischen Dialog. Allerdings sei bei der Ratifizierung und Umsetzung darauf zu achten, dass keine neuen finanziellen Verpflichtungen für Bund, Kantone und Gemeinden resultieren.

Der Gewerbeverband SGV lehnt eine Ratifikation ab. Die Konvention verfolge zwar lobenswerte Absichten, aber ihre Wirkung sei eher symbolischer Art, ein praktischer Nutzen nicht ersichtlich; allenfalls interessante urheberrechtliche Fragen seien dagegen ausgeklammert worden. Weil die Volkskultur in der Schweiz über ein besonders günstiges Umfeld verfüge, sei ein staatliches Handeln nicht angebracht, schon gar nicht aufgrund internationaler Verpflichtungen. Eine Ratifikation würde der Schweiz keine Vorteile einbringen, sondern nur neue finanzielle Verpflichtungen auferlegen. Die Konvention diene als Vorwand, den Verwaltungsapparat aufzublähen und die Kultursubventionen zu erhöhen. Eine fast identische Stellungnahme ist vom Centre Patronal eingegangen.