Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/39: Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes · 16 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Zum Beitrag an den Fonds für das immaterielle Kulturerbe

Viele Kantone begrüssen ausdrücklich die Einrichtung des UNESCO-Fonds für das immaterielle Kulturerbe. Der zu leistende Zweijahres-Beitrag in der Höhe von 1% der regelmässigen Zahlung an die UNESCO – für die Schweiz wären das alle zwei Jahre rund 50'000 CHF – sei berechtigt und vernünftig. Der Kanton LU bezweifelt allerdings die Wirksamkeit der finanziellen Projekthilfe angesichts der Grössenordnung des Fonds.

Kantone: AG, AR, BL, BS, BE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, VS, ZG; EDK.

Wirtschaft: SGB.

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer verlangen, dass der Beitrag der Schweiz an den Fonds höher sein müsse als der von der Konvention verlangte Minimalbetrag. Die internationale Dimension der Konvention böte Gelegenheit für die Pflege der Aussenbeziehungen der Schweiz. In der Botschaft müsse daher festgehalten werden, dass die Schweiz alle Möglichkeiten ausschöpfen wolle, den Fonds durch ausserbudgetäre Mittel zu unterstützen.

Parteien: SPS, Grüne.

Weitere interessierte Kreise und Organisationen: CH-EM, SKKV (FDS, FGC, FWA, ISI, IUED, PAcK, Pro Cinema, SSA, SSFV, Suisseculture, TPD, UTR, VTS), SUK (AP, CIOFF, DLF, InfoSud, JEB, KuE, Pfister, RFJAE, SKHH, SKV, SMR, SNPh, SozAnth, STM, STS, Suisseculture).

Dagegen hält es der SKV nicht für sinnvoll, künftige Verteilkonflikte bei der Kulturfinanzierung deklamatorisch vorweg zu nehmen.

Zu den Aufgabenbereichen Dokumentation und Erforschung

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer melden Vorbehalte bezüglich der Zweckmässigkeit von Inventaren an, deren Kosten zu Lasten der eigentlichen Schutzmassnahmen gehen könnten. Es sei vordringlicher, geeignete Voraussetzungen für den Weiterbestand lebendiger Volkskultur und die rechtzeitige Dokumentation gefährdeter Traditionen zu schaffen sowie neue Ausdrucksformen zu unterstützen und zu fördern.

Überhaupt dürfe der Begriff ‘Bewahrung’ einer innovativen Fortentwicklung in allen Bereichen der Alltagskultur nicht hinderlich sein. Bräuche, Rituale und Feste lebten nur dann fort, wenn sie sich erneuern und einen bedeutungsvollen Platz im Leben der Menschen finden können. Bei der Umsetzung der Konvention sei der dynamische Charakter des immateriellen Kulturerbes anzuerkennen; Massnahmen zur Bewahrung sollten daher nicht auf eine museale Festschreibung, sondern auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zur Tradierung sowie auf die Förderung von Trägern und Experten abzielen.

Kantone: GR, LU, TI, UR.

Weitere interessierte Kreise und Organisationen: CH-EM.

Andere weisen darauf hin, dass zum Schutz nicht nur der praktische Vollzug sondern auch das Sammeln, Archivieren, Erforschen gehöre. Grosse Teile des immateriellen Kulturerbes seien nur dank solchen Aktivitäten erhalten geblieben (in diesem Zusammenhang genannte Beispiele: nationale Wörterbücher als Schlüssel zum Verstehen des sprachbasierten Erbes; Sammlung Schweizer Volksmusik aus dem Nachlass Christen als Quelle tradierter Tanzmusik). Der Verbindung zur Forschung und Wissenschaft sei daher besondere Aufmerksamkeit zu widmen.