Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/45: Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen · 43 Seiten
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Art. 35b AVG
Geltender Text Änderungsvorschlag
Art. 35b Verzeichnis der bewilligten privaten Art. 35b Register der Vermittlungsbetriebe Vermittlungs- und Verleihbetriebe und Verzeichnis der bewilligten Verleihbetriebe
1Das seco führt mit Hilfe der zuständigen
kantonalen Behörden auf einem geeigneten1 Das SECO führt mit Hilfe der zuständigen Informationssystem ein Verzeichnis über die kantonalen Behörden auf einem geeigneten bewilligten, privaten Vermittlungs- und Informationssystem das Register der
Verleihbetriebe und ihre verantwortlichen Leiter Vermittlungsbetriebe und ein Verzeichnis über und Leiterinnen. die bewilligten Verleihbetriebe und ihre
verantwortlichen Leiter und Leiterinnen.
2Das Verzeichnis kann besonders schützenswerte
Daten über den Entzug, die Aufhebung oder die2 Das Verzeichnis kann besonders schützenswerte Nichterteilung einer Bewilligung enthalten. Daten über die Löschung einer Registrierung
und den Entzug, die Aufhebung oder die
Nichterteilung einer Bewilligung enthalten.