Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/46: Verordnung über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV) · 8 Seiten
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Artikel 19 Inkrafttreten
Das voraussichtliche Datum des Inkrafttretens ist der 1. Mai 2007.
Anhänge 1 bis 6
Anhang 1 Ziffer 1ff. Geräte und Maschinen mit Emissionsgrenzwerten
Ziffer 11 enthält eine Aufzählung der Geräte und Maschinen, für welche ein Emissionsgrenzwert festgelegt worden ist.
Anhang 1 Ziffer 12 Grenzwerttabelle
Die Grenzwerttabelle spezifiziert die in Anhang 1 Ziffer 11 aufgelisteten Geräte und Maschinen zusätzlich und zeigt die Grenzwerte auf.
Anhang 1 Ziffer 2 Geräte und Maschinen ohne Emissionsgrenzwerte
Dieser Anhang zählt die Geräte und Maschinen auf, für welche keine Emissionsgrenzwerte gelten. Festzuhalten ist allerdings, dass auch diese Geräte und Maschinen der Kennzeichnungspflicht unterliegen (siehe Erläuterungen zu Artikel 4).
Anhänge 2 bis 5 Die Konformitätsbewertungsverfahren
Die Anhänge 2 bis 5 beschreiben die Konformitätsbewertungsverfahren im Einzelnen. Für das Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte und Maschinen ohne Grenzwerte ist der Beizug einer Konformitätsbewertungsstelle nicht vorausgesetzt. Für Geräte und Maschinen mit Grenzwerten jedoch sind Konformitätsbewertungsstellen beizuziehen.
Die RL 2000/14 EG ist vom Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen erfasst. Deren Inhalt wird von der MLV materiell ohne Abweichungen übernommen. So kann davon ausgegangen werden, dass der Gemischte Ausschuss Schweiz - EG, der mit der Verwaltung dieses Abkommens betraut ist, die MLV als eine mit der RL 2000/14 äquivalente Rechts- und Verwaltungsvorschrift anerkennen wird. Im Falle der Anerkennung der rechtlichen Gleichwertigkeit wäre nur noch ein einziger Konformitätsnachweis nach Schweizer- oder EG-Recht erforderlich, um ein Gerät oder eine Maschine in der Schweiz oder in der EG in Verkehr zu bringen.
Anhang 6 Muster des LWA-Kennzeichens
Anhang 6 enthält das Muster, welches für das LWA-Kennzeichen verwendet werden muss.