Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/52: Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) · 9 Seiten

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1 Ausgangslage

Artikel 85 Absatz 1 BV (Art. 36quater aBV) erteilt dem Bund die Kompetenz, auf dem Gesetzesweg eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe einzuführen. Der Schwerverkehr soll mit dieser Abgabe die Kosten übernehmen, welche er gegenüber der Allgemeinheit verursacht und nicht bereits durch andere Abgaben oder Leistungen bezahlt.

Der Bund erliess das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1997 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG; SR 641.81) sowie die darauf basierende Verordnung vom 6. März 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV; SR 641.811). Seit dem 1. Januar 2001 erfolgt die tatsächliche Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Abgabe unterliegen Transportmotorwagen und Transportanhänger mit einem Gesamtgewicht von je über 3,5 Tonnen.

In den ersten Jahren verlief die Abgabenerhebung nahezu problemlos. Es zeigte sich aber, dass einzelne inländische Transportunternehmen versuchen, sich der Abgabeerhebung durch Nichtbezahlen zu entziehen. Das führt zu nicht tolerierbaren Einnahmenausfällen und Wettbewerbsverzerrungen. Dieses Verhalten soll durch die vorgeschlagene Anpassung der rechtlichen Bestimmungen unterbunden werden. Ausserdem erfolgt die Anpassung im Einklang mit der parallel laufenden Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (BBL 2006 9539).

2 Durchführung der Anhörung

Mit Schreiben vom 5. September 2006 wurde der Entwurf zur Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) den Anhörungsteilnehmern zur Stellungnahme unterbreitet. Die Anhörung dauerte bis am 31. Oktober 2006.

134 Adressaten wurden offiziell zur Stellungnahme eingeladen (Anhang 1). 68 Stellungnahmen sind eingetroffen (Anhang 2), die sich folgendermassen auf die verschiedenen Gruppen verteilen:

- Kantone: 25

- Politische Parteien: 5

- Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete: 2

- Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft: 6

- Verkehrsverbände: 10

- Weitere: 20

Der Aufforderung, die Stellungnahmen – zwecks Erleichterung der Verarbeitung – auch in elektronischer Form zuzustellen kamen 27 Anhörungsteilnehmer nach.