Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
höhere Gewichtung der Sonderlasten der Kernstädte innerhalb des SLA aus; hier auf Kosten der Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur.
Tabelle 1 Anträge zur Dotierung der Ausgleichsgefässe: Aufteilung des Beitrags auf den Ressourcen- und Lastenausgleich
Vernehmlasser Antrag
KdK Zustimmung. Die vorgeschlagene Aufteilung entspricht der ursprünglichen Aufteilung, die
auch der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 zu Grunde lag. Es erscheint deshalb angezeigt, für den Start des neuen Ausgleichssystems an dieser Grundaufteilung festzuhalten, weil diese Aufteilung der damaligen Meinungsbildung zugrund gelegt wurde und eine Abweichung eine Veränderung der damaligen Entscheidgrundlagen bedeuten würde.
Die Verhältnisse werden wie vorgeschlagen jeweils im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte zu überprüfen und allenfalls anzupassen sein.
Eine Minderheit der Kantone verlangt eine sachlich fundierte und transparent nachvollziehbare Dotierung der Ausgleichsgefässe.
ZH Zustimmung. Allerdings verweist der Kanton Zürich bezüglich der Dotierungen der beiden
Lastenausgleichsgefässe auf seine Stellungnahme zu Frage 3.
BE Der Kanton Bern schliesst sich der Stellungnahmen der KdK und der FDK an.
LU Der Kanton Luzern schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.
UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
SZ Der Kanton Schwyz schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
OW Antrag: Das Verhältnis und die Aufteilung sollen den Aussagen der Abstimmungsvorlage vom
28. November 2004 entsprechen. Es ist nicht angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt von diesen abzuweichen. Eine Abweichung zu Ungunsten der ressourcenschwachen Kantone würde nicht verstanden.
NW Zustimmung, da es für den Start des neuen Ausgleichssystems angezeigt erscheint, an jener
Aufteilung festzuhalten, die der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 zu Grunde lag.
GL Analog zur Vernehmlassung der KdK, ausser der Bemerkung zu den Forderungen der Min-
derheit.
ZG Antrag: Im Rahmen der 3. NFA-Botschaft ist eine sachlich fundierte und transparent nachvoll-
ziehbare Dotierung der Ausgleichsgefässe vorzunehmen. Aus den Erläuterungen zu diesem Antrag ist zu schliessen, dass die Dotierung des sozio-demografischen Lastenausgleichs auf Kosten des Bundesbeitrags in den Ressourcenausgleich zu erhöhen sei.
Begründung: Die vorgeschlagene Aufteilung wurde von der Projektleitung NFA in einer früheren Phase des Projekts zufällig festgesetzt, um erste Berechnungen zu ermöglichen. Diese zufällig gewählte Aufteilung soll nun aber unverändert in die 3. NFA-Botschaft einfliessen.
Angesichts der finanziellen und volkswirtschaftlichen Tragweite der Ausgleichsgefässe kann ein solches Vorgehen nicht unterstützt werden.
FR D’une manière générale, il est essentiel que les clés de répartition annoncées dans les 1er et
2ième messages sur la RPT et évoquées dans les documents élaborés dans la perspective de la votation fédérale du 28 novembre 2004 soient maintenues. Tout ajustement de ces clés de répartition équivaudrait aujourd’hui à une modification inacceptable des bases de décision. En fonction de ce principe, qui s’applique aussi aux questions 2 et 3, nous approuvons les modalités de répartition de la contribution fédérale entre la péréquation (verticale) des ressources (72,5 %) et la péréquation des charges (27,5 %) annoncées dans le Rapport final (p.
17) pour la première période de mise en œuvre de la RPT. Il est entendu que cette répartition pourra être réexaminée après 4 ans sur la base du « rapport sur l’évaluation de l’efficacité »