Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

dienten als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der ersten und zweiten NFA-Botschaft. Eine Veränderung der prozentualen Aufteilung der dem Bund für die Entlastung der Kantonshaushalte zur Verfügung stehenden Mittel würde entsprechende, bereits gültige Bestimmungen (bspw. FiLaG) nachträglich in Frage stellen. Aus diesem Grund dürfen die Anteile des VRA und des Lastenausgleichs am Beitrag des Bundes zum Ressourcen- und den Lastenausgleich nach Ansicht des SBV nicht verändert werden.

SGV L’USAM accueille favorablement la répartition proposée. Elle demande toutefois que tant la

péréquation des ressources que la compensation des charges entre la Confédération et les cantons respectent le principe de la neutralité budgétaire.

SGB Zustimmung.

KV Schweiz Zustimmung. Der vorgeschlagene Verteilschlüssel von 72,5% der Mittel für den vertikalen

Ressourcenausgleich und 27,5% der Mittel für den Lastenausgleich (GLA und SLA) entspricht den Annahmen , welche der im Mai 2004 erstellten Globalbilanz 2001/2 zu Grunde lagen und dem im Rahmen der NFA-Projektorganisation erarbeiteten Konsens zwischen Bund und Kantonen. Wir erachten es als sinnvoll, diesen Verteilschlüssel nicht mehr zu ändern.

Wthur Inhaltlich analoge Bemerkung wie der Schweiz. Städteverband (SSV).

StZH Inhaltlich analoge Bemerkungen wie der Schweiz. Städteverband (SSV).

CP Approbation. La compensation des charges constitue un appareil compliqué dont il est difficile

de mesures la pertinence et l'efficacité; il est justifié de n'y consacrer qu'une partie réduite des fonds à disposition.

FDK Zustimmung. Für die Finanzdirektorenkonferenz ist es wichtig, dass die Ausgestaltung des

Ressourcen- und Lastenausgleichs sowie die Höhe dieser Ausgleichstöpfe auf jener Berechnungsmechanik beruhen, die dem Volk am 28. November 2004 mit der Verfassungsabstimmung zur NFA unterbreitet wurde. Das Volk hat die Verfassungsänderung mit grossem Mehr angenommen, dies in Kenntnis der Finanzstromänderungen, welche das System bringt. Es scheint der FDK erst nach Vorliegen des ersten Wirksamkeitsberichts möglich, allenfalls Akzentsetzungen zu verschieben, was dannzumal aber politisch breit ausdiskutiert werden müsste.

In diesem Zusammenhang ist auf die Zusicherungen hinzuweisen, welche der Bund den Kantonen im Rahmen der Verhandlungen zum Entlastungsprogramm 1998 für ihr damaliges Entgegenkommen abgegeben hat. Mindestens in diesem Umfang ist der Beitrag zu erhöhen, den der Bund über die Haushaltsneutralität hinaus zu leisten bereit ist.

ZWK Ablehnung. Die Aufteilung wurde zufällig vorgenommen und ist nicht nachvollziehbar. Bean-

tragt wird eine sachlich fundierte und nachvollziehbare Aufteilung.

ZTV Keine Zustimmung, da die Aufteilung zufällig festgesetzt und nicht nachvollziehbar ist.

FER La répartition proposée paraît tenir insuffisamment compte de la compensation des charges à

laquelle ne seraient allouées que 688 mio, soit 27.5% de la contribution de la Confédération.

TCS Pas de remarques.

FinDir Keine Bemerkungen.

BS/GE/ZH