Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten

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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich

Tabelle 2 Anträge zur Dotierung der Ausgleichsgefässe: Verhältnis zwischen dem Beitrag der ressourcenstarken Kantone und jenem des Bundes beim Ressourcenausgleich Vernehmlasser Antrag

KdK Zustimmung. Die vorgeschlagene Aufteilung entspricht der ursprünglichen Aufteilung, die

auch der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 zu Grunde lag. Es erscheint deshalb angezeigt, für den Start des neuen Ausgleichssystems an dieser Grundaufteilung festzuhalten, weil diese Aufteilung der damaligen Meinungsbildung zugrund gelegt wurde und eine Abweichung eine Veränderung der damaligen Entscheidgrundlagen bedeuten würde.

Die Verhältnisse werden wie vorgeschlagen jeweils im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte zu überprüfen und allenfalls anzupassen sein.

Zusätzlich weist die KdK darauf hin, dass sich einerseits eine Erhöhung des Anteils der ressourcenstarken Kantone nicht aufdrängt, weil das Ziel einer Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone von 85 Prozent der standardisierten Steuererträge annähernd erreicht wird, und anderseits eine Senkung auf den verfassungsmässigen Mindestanteil von zwei Dritteln der Bundesleistungen keinen Spielraum für künftige Anpassungen nach unten lassen würde.

Eine Minderheit der Kantone schlägt vor, den Beitrag der Geberkantone anfänglich auf zwei Drittel des Bundesbeitrags festzusetzen. Die Festlegung des Beitragssatzes müsse zudem aufgrund seiner Bedeutung für die soziale Kohärenz und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone sachlich begründet sein.

ZH Antrag: Zürich als Geberkanton beantragt, dass der Beitrag der Geberkantone auf 66 Pro-

zent der Bundesleistung festgelegt wird.

Begründung: inhaltlich analog jener der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

LU Der Kanton Luzern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.

UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.

SZ Antrag: In Übereinstimmung mit den übrigen Geberkantonen beantragt der Kanton

Schwyz, dass der Beitrag der Geberkantone an den Ressourcenausgleich anfänglich auf zwei Drittel der Bundesleistung festgesetzt wird.

OW Antrag: Das Verhältnis und die Aufteilung sollen den Aussagen der Abstimmungsvorlage

vom 28. November 2004 entsprechen. Es ist nicht angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt von diesen abzuweichen. Eine Abweichung zu Ungunsten der ressourcenschwachen Kantone würde nicht verstanden.

NW Antrag: Nidwalden als Geberkanton beantragt, dass der Beitrag der Geberkantone auf 66

Prozent der Bundesleistung festgelegt wird.

Begründung: inhaltlich analog jener der Konferenz der NFA-Geberkantone (vgl. Kanton Zug).

GL Analog zur Vernehmlassung der KdK, ausser der Bemerkung zu den Forderungen der

Minderheit.

ZG Antrag: Der Beitragssatz der Geberkantone ist auf 66% der Bundesleistung festzulegen.

Begründung: Auch die Aufteilung der Beiträge zwischen dem Bund und den ressourcenstarken Kantone ist von der Projektleitung NFA in einer früheren Phase des NFA-Projekts zufällig festgesetzt worden, um erste Berechnungen zu ermöglichen. Auch der Beitragssatz von 70% dürfte kein Präjudiz bilden und müsste im Rahmen der 3. NFA-Botschaft diskutiert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mehrbelastung der Geberkantone in