Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
Ausgleichsfonds, der in den Referenzjahren Milliardenbeträge zu den IV-Ausgaben beigetragen hat, in den erwähnten Modellen mitberücksichtigt wurde.
Insbesondere zwei unserer kantonalen Mitgliedverbände (AG, VD) verlangen zudem eine nochmalige Überprüfung der Berechnungen inkl. Spitalfinanzierung (Frage 5) aus kantonaler Sicht.
Bei der ersten Vernehmlassung zum NFA haben wir schon dem Grundsatz zugestimmt, dass die Kantone die kollektiven AHV- und IV-Leistungen übernehmen und dafür von der Beitragspflicht an die individuellen Leistungen befreit werden. Nur kommen wir in der Folge in unserem Kommentar zur Festssetzung des Bundesanteils an die IV-Finanzierung zu anderen Schlüssen.
SBV Keine Bemerkungen.
SGV L'USAM n’a pas d’objection à la solution proposée car les importantes doubles charges
temporaires de 2008 ne mettent pas durablement en péril l’objectif de neutralité budgétaire.
Certaines Unions cantonales de l’USAM sont plus dubitatives. Elles considèrent que c’est à juste titre que les cantons s’opposent à une «solution» qui les obligerait à prêter 806 millions de francs à l’AI, sans aucune garantie de remboursement. Elles soutiennent sur
ce point la position des représentants des cantons, qui affirment que les problèmes financiers de l’AI doivent être résolus en dehors de la RPT.
SGB Sowohl für die kollektiven Leistungen als auch für die Rentenzahlungen erachten wir es
als korrekt, dass die noch ausstehenden Zahlungen nach altem Schlüssel aufgeteilt werden. Durch den Systemwechsel entsteht eine Liquiditätsverschiebung von der IV hin zu den Kantonen. Bei der IV entstehen dadurch Zinskosten, die bei den Kantonen als Zinserträge anfallen. Im Sinne der Haushaltsneutralität müsste die IV um diesen Betrag von den Kantonen entschädigt werden. Jedoch müsste der Zinssatz nicht 2,5% sondern 5 % betragen, daher muss auch der auszugleichende Betrag von 20 auf 40 Millionen korrigiert werden.
KV Schweiz Sowohl bei den kollektiven Leistungen wie auch bei den Rentenzahlungen halten wir es
für richtig, dass die noch ausstehenden Zahlungen nach dem bisherigen Schlüssel aufgeteilt werden. Der Systemwechsel führt zu einer Liquiditätsverschiebung, welche - in Form von Zinserträgen - die Kantone begünstigt. Dies müsste im Sinne im Sine einer Kompensationsleistung der Kantone an die IV berücksichtigt werden.
Wthur Keine Bemerkungen.
StZH Keine Bemerkungen.
CP D'accord avec les cantons qui affirment que les problèmes financiers de l'AI doivent être
résolus en dehors de la RPT.
IG Umsetzung Antrag: Die IG Umsetzung NFA lehnt die vorgeschlagene Lösung ab, sofern sie zu einer
zusätzlichen Belastung der IV führt. Sie stellt den Antrag, es sei von den Kantonen und vom Bund ein unverzinsliches und unbefristetes Darlehen zu gewähren, und zwar je zur Hälfte der Höhe der verbleibenden Nettobelastung der IV (d.h: 403 Mio. von der Gesamtheit der Kantone und 403 Mio. vom Bund).
FDK Die FDK akzeptiert die vorgeschlagene Mitfinanzierung der nachschüssigen IV-
Zahlungen mit einem geschätzten Kantonsanteil von 245 Millionen Franken, weil es sich dabei um nach altem Recht entstandene Verpflichtungen der IV handelt, die nach altem Schlüssel zu finanzieren sind.
Die FDK akzeptiert auch die vorgeschlagene Mitfinanzierung der abzugrenzenden Verpflichtungen der IV bei den Rentennachzahlungen und den übrigen abzugrenzenden Positionen bei den individuellen Massnahmen mit einem Achtel oder 175 Millionen Franken. Damit beteiligen sich die Kantone mit ihrem heutigen gesetzlichen Anteil von einem Achtel an sämtlichen, zum Zeitpunkt der Einführung der NFA bestehenden effektiven und