Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
ZH Der Kanton Zürich hält fest, dass es sich hier um Restzahlungen des Bundes für Beiträge
an Aufwendungen früherer Jahre handelt, die von den Kantonen vorfinanziert wurden.
Zur Übergangsproblematik ist allgemein anzumerken, dass es nicht angeht, wenn der Bund wegen altrechtlicher Verpflichtungen zur Vermeidung einer vorübergehenden Mehrbelastung keine neuen Verpflichtungen
mehr eingeht (z.B. amtliche Vermessung).
BE Der Kanton Bern schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der KdK an.
LU Der Kanton Luzern schliesst sich der Stellungnahme der KdK an.
UR Der Kanton Uri schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
SZ Der Kanton Schwyz schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnahme der KdK an.
OW Es gilt festzuhalten, dass es sich hier um Restzahlungen des Bundes für Beiträge an
Aufwendungen früherer Jahre handelt, die von den Kantonen vorfinanziert wurden.
NW Hier handelt es sich um Restzahlungen des Bundes für Beiträge an Aufwendungen frühe-
rer Jahre, die von den Kantonen vorfinanziert wurden.
GL Analog zum ersten Abschnitt der Antwort der KdK.
ZG Grundsätzlicher Antrag: Die nachschüssigen Zahlungsverpflichtungen des Bundes sind
nach den bisherigen Rechtsgrundlagen abzuwickeln, damit der Aufwand der Verwaltung in einem vernünftigen Rahmen bleibt.
Zur Prämienverbilligung in der Krankenkassenversicherung:
Antrag: Für die bei Inkrafttreten der NFA pendenten Fälle sind die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung vollumfänglich auszurichten. Diese können entweder pauschal abgegolten werden (basierend auf Erfahrungswerten) oder gemäss bisherigem System nach Aufwand (eventuell befristet für drei Jahre, weil die meisten alten Fälle in diesem Zeitraum abgeschlossen werden können).
Begründung: Die Behandlung der pendenten Fälle per 1. Januar 2008 ist unklar. Diese Fälle reichen erfahrungsgemäss bis zu fünf Jahre zurück. Der wichtigste Grund dafür sind fehlende Steuerdaten. Im Rahmen der NFA ist der Anspruch der Kantone auf die Bundesbeiträge unabhängig von der ausbezahlten Prämienverbilligung. Somit entfällt der bisherige Abrechnungsprozess. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Kantone die Bundesbeiträge für die Fälle geltend machen können, welche aus den Jahren 2007 und früher stammen, aber erst nach Inkrafttreten der NFA erledigt werden. Die Zusammenfassung der Mittelflüsse aus den nachschüssigen Zahlungsverpflichtungen im Schlussbericht zeigt, dass der Bund keine entsprechenden Gelder eingeplant hat (Tabelle 16, S.
56). Da es sich um eine altrechtliche Verpflichtung handelt, besteht aber ein entsprechender Anspruch der Kantone. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es um einen erheblichen Betrag geht (ca. 2'500 bis 3'000 Fälle à ca. Fr. 800.-; davon Bundesanteil ca. ein Drittel, d.h. ca. Fr. 750'000.-).
FR La réponse de la CdC rappelle à juste titre qu’il s’agit en l’occurrence de versements rési-
duels de la Confédération pour des contributions à des dépenses des années précédentes qui ont été préfinancées par les cantons.
Au-delà des trois domaines mentionnés dans la question, des engagements en vertu de l’ancien droit existent également dans les domaines présentés dans le tableau 10 et commentés dans le cadre de la section 1.2.7.2. Il est à souligner qu’il s’agit de montants dus, qui ne peuvent être considérés comme une charge supplémentaire pour la Confédération engendrée par la transition vers le nouveau système. Cela d’autant plus que le respect de ces engagements se fera au détriment des crédits de paiement des années suivantes, comme le précise le Rapport final (p. 50). La solution proposée, financièrement neutre pour la Confédération, semble bien devoir se traduire par une diminution des subventions fédérales perçues par les cantons dans l’année ou les premières années suivant l’entrée en vigueur de la RPT. Cette solution n’est pas acceptable. Elle consiste à profiter