Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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zahlungen in Prozent der standardisierten Steuererträge gemäss Globalbilanz sind in Abbildung 4 ersichtlich. Abbildung 5 fasst die beim Übergang zur NFA wegfallenden Transfers (Wegfall geltender Finanzausgleich, Reduktion Kantonsanteil direkte Bundessteuer, Saldo der Aufgabenentflechtung) zusammen und vergleicht sie direkt mit den Beiträgen des neuen Ausgleichssystems. Die gestrichelte Linie (0%-Grenze) ist das Spiegelbild der Auswirkungen, welche sich durch die wegfallenden Transfers ergeben. Würden in einem Kanton die Beiträge des neuen Ausgleichssystems in Prozent der standardisierten Steuererträge genau dem Wert der Linie entsprechen, so wären die Nettowirkungen der NFA (vor Härteausgleich) in diesem Kanton gleich Null. Die Linie repräsentiert somit die (hypothetische) Belastungsneutralität des Übergangs zur NFA für den einzelnen Kanton. Ist in einem Kanton die Belastung des neuen Ausgleichssystems tiefer oder die Entlastung stärker als die Belastungsneutralität (d.h. das Ende der Säule, welche das neue Ausgleichssystem darstellt, liegt unterhalb der gestrichelten Linie), so führt der Übergang zur NFA zu einer Nettoentlastung. Dies gilt für die meisten ressourcenschwachen Kantone, aber z.B. auch knapp für den ressourcenstarken Kanton Basel-Stadt, der hohe Sonderlasten aufweist. Ist hingegen die Belastung des neuen Ausgleichssystems höher oder die Entlastung weniger stark als die Belastungsneutralität (d.h. das Ende der Säule, welche das neue Ausgleichssystem darstellt, liegt oberhalb der gestrichelten Linie), so führt der Übergang zur NFA zu einer Nettobelastung. Dies gilt für die meisten ressourcenstarken Kantone, aber auch für einzelne ressourcenschwache Kantone.
Zusätzlich eingezeichnet ist in Abbildung 5 in der Form einer ausgezogenen Linie die so genannte "Entlastungsgrenze". Die Differenz zwischen der Entlastungsgrenze und der "0%-Grenze" zeigt die mit dem Härteausgleich angestrebte Nettoentlastung in Abhängigkeit vom Ressourcenindex (vgl. Ziffer 1.2.4.2).
Abbildung 5
Nettowirkung des Übergangs zur NFA vor Härteausgleich in der Globalbilanz 2004/05
Belastung in Prozent der SSE 40% neues Ausgleichssystem 30% wegfallende Transfers 20% 0%-Grenze Entlastungsgrenze 10% 0% -10% -20% -30% -40% ZG GE BS ZH SZ NW BL TI VD GL AG GR SH NE AR AI SG TG SO LU BE FR VS JU OW UR