Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/63: Zweite Anhörung: Änderung der Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe vom 29. Mai 1996 (Betäubungsmittelverordnung, BetmV) · 14 Seiten

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3. Auswertung der zweiten Anhörung

3.1. Zusammenfassung der Ergebnisse der zweiten Anhörung

Das BAG hat am 11. Juli 2006 eine zweite Anhörung eröffnet, die bis zum 25. August 2006 dauerte und in welcher, zusätzlich zu den in der ersten Anhörung begrüssten Adressaten, die Kantonsapotheker zu einer Stellungnahme eingeladen wurden.

Es sind 25 Stellungnahmen eingegangen:

- Kantone (Gesundheitsdepartemente/Kantonsärzte/Kantonsapothekerinnen): AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ6, TI, VD, ZG, ZH.

- Schweizerischer Apothekerverband (SAV), Kantonasapothekerin GR,

- Schweizerische Patienten- und Versicherten Organisation (SPO)

- FMH.

Von den 25 eingegangenen Stellungnahmen spricht sich, wie bereits in der ersten Anhörung, keine gegen den Grundsatz der Notwendigkeit einer Anpassung an die Schengen-Vorgaben aus. Dieser zweite Vorschlag stiess im Vergleich zum ersten, auf grössere Akzeptanz; es wurden lediglich ein paar Änderungsvorschläge eingebracht. Einzig ZG äusserte sich ziemlich skeptisch gegenüber der neuen, recht liberalen Lösungsvariante.

- Zustimmung: AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, OW, SO, SZ, TI. SAV, FMH.

- Zustimmung, jedoch Bedenken und Bemerkungen zu einzelnen Vorschlägen:

GE, GR Kantonsapothekerin, JU, NE, SG, VD, ZG, ZH. SPO.

- Ablehnung: --

3.2. Bemerkungen zur Änderung der Betäubungsmittelverordnung

- Pro Betäubungsmittel ein Formular: Artikel 40a Absatz 5 bestimmt, dass pro Betäubungsmittel ein eigenes Formular auszufüllen ist. Diese Bestimmung sollte insofern gelockert werden, als auch Mehrfachnennungen möglich sein sollten: JU, ZG,

- Weiterleiten einer Bescheinigungskopie: Die Pflicht, eine Kopie der Bescheinigung an die kantonale Stelle, wie sie Art. 40a Absätze 3 und 4 verlangt, zu

versenden, soll gestrichen werden: NE, VD

- Kritik am Formular (zu wenig Platz zum Ausfüllen, irreführende Bezeichnungen wie "Behörde" mit "Arzt- oder Apothekerperson", "Reichdauer" mit einem in der Schweiz verständlicheren Ausdruck, "Geburtsort" mit "Heimatort" ersetzen: GR Kantonsapothekerin, GE, ZG, ZH, SPO.

6 eine Stellungnahme, beinhaltet auch den Kantonsarzt und Kantonsapothekerin