Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/73: Neue Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 6 Seiten

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Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierteBürgschaftsorganisationen

Die Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1949 zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften sowie die Verordnung vom 15. Oktober 1998 betreffend die Übernahme von Verlusten bei Bürgschaften mit erhöhtem Risiko werden aufgehoben.

Art. 21 Übergangsbestimmungen

Für Bürgschaften, welche vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt wurden, gelten weiterhin die Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1949 sowie die Verordnung vom 15. Oktober 1998 zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.

Art. 22 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit (...) in Kraft.

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