Vorlage

Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 129Fedlex · Vorlage

Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007

Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Öko-Qualitätsverordnung vom 4. April 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Bst. f-h

1 Beiträge werden ausgerichtet an folgende ökologische Ausgleichsflächen nach Artikel 40 DZV2 und Anhang Ziffer 3.1 DZV, welche die Anforderungen des Kantons an die biologische Qualität erfüllen:

e.

f. extensiv genutzte Weiden;

g. Waldweiden (Wytweiden, Selven);

h. Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt.

Art. 6 Abs. 1, 1bis und 1ter

1 Wer Öko-Qualitätsbeiträge beantragt, muss sich verpflichten, die Flächen nach der Genehmigung der Beiträge durch den Kanton während mindestens sechs Jahren so zu bewirtschaften, dass sie die Anforderungen nach den Artikeln 3 und 4 erfüllen. Weitere Verpflichtungsperioden dauern ebenfalls sechs Jahre.

bis

1 Wird das regionale Vernetzungsprojekt vor dem sechsten Jahr der Verpflichtungsdauer der Fläche beendet, entfällt die Verpflichtung der Bewirtschaftung und der Beitragszahlung nach Artikel 4.

1 SR 910.14

2 SR 910.13

2007–......