Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 155Fedlex · Vorlage
Entwurf des BLW vom 29. Juni 2007
Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung) Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Bio-Verordnung vom 22. September 19971 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 5bis Bst. e, f und g
5bis Nicht zertifizierungspflichtig sind:
e. das Portionieren von offen angebotenen Lebensmitteln vor dem Kunden oder der Kundin;
f. die Schlachtung von Tieren in Schlachtanlagen;
g. der Inlandhandel mit Tieren der Rindviehgattung.
Art. 7 Abs. 1 und 3
1 Innerhalb eines Biobetriebes können Dauerkulturen nach Artikel 22 Absatz 1 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 19982 (LBV) jeweils als Gesamtheit nicht biologisch bewirtschaftet werden.
3 Innerhalb eines nicht biologisch bewirtschafteten Betriebes können Dauerkulturen nach Artikel 22 Absatz 1 LBV jeweils als Gesamtheit biologisch geführt werden.
Art. 8 Abs. 1
1 Betriebe, welche auf die biologische Produktion umgestellt haben, gelten während zwei Jahren als Umstellungsbetriebe. Für Nutzflächen gilt eine Umstellungsdauer von zwei Jahren. Als Umstelldatum gilt jeweils der 1. Januar.
1 SR 910.18
2 SR 910.91
2007–......